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3fache Satz bei zahnärztlicher Rechnung
WasDennNun:
--- Zitat von: Elur am 04.09.2022 21:42 ---
--- Zitat von: BalBund am 04.09.2022 20:56 ---Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste. Die Berechnung des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ erfordert eine schriftliche Begründung des Mediziners. Der 3,5 fache Satz gilt ausschließlich für persönliche ärztliche Leistungen.
Wenn das hier nicht gegeben ist, bleibt also nur der 2,3 fache Satz zur Abrechnung übrig. Möchte der Mediziner die Rechnung nicht ändern, dann bleibt nur selbst ausrechnen & bezahlen, dann bei PKV und Beihilfe eine entsprechende Ergänzungsmitteilung machen, wie viel man tatsächlich bezahlt hat. Die passen dann den Beleg in ihren Abrechnungssystemen an und die Sorge nach einem "Betrug" ist obsolet.
--- End quote ---
Wie ist es denn mit dem 3fachen Satz. Darf ich auch da eine schriftliche Begründung verlangen?
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Er muss eine Begründung liefer, ich habe stets, bei sowas den Arzt darum gebeten und darauf hingewiesen, dass ich sonst nur den 2,3fachen Satz bezahlen kann.
Wenn er keine Begründung hat, dann ist es Abrechnungsbetrug!
Stromkosten sind keine Begründung und zeigt, dass wir es mit "kriminellen" Machenschaften zu tun haben.
Und man kann hoffen, dass die Beihilfestellen, da einen Riegel vorschieben.
Organisator:
--- Zitat von: Elur am 04.09.2022 20:34 ---Daher befürchte ich auch, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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Wieso denn das? Der Arzt rechnet nach GOÄ / GOZ ab und dokumentiert das entsprechend. Wenn Beihilfe / PKV das nicht übernehmen wollen teilt man das dem Arzt mit und überweist nur die Differenz. So steht es dem Arzt frei, durch ergänzende Begründungen die Grundlage für weitere Erstattungen zu liefern.
Erhöhte Lebenshaltungskosten sind nach meiner Kenntenisse der GOen kein Abrechnungstatbestand. Wenn du das bezahlen sollst, was es dir Wert war, würde ich pauschal 50,-- € überweisen ;)
BalBund:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.09.2022 07:44 ---
Wenn er keine Begründung hat, dann ist es Abrechnungsbetrug!
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Das stimmt so nicht. Betrug ist eine Straftat, die vermag ich hier nicht zu erkennen. Der Arzt hat ja transparent gemacht, warum er Faktor 3 haben möchte und dem Patienten anheim gestellt, einen niedrigeren Betrag zu bezahlen. Damit fehlt es am Geschädigten...
WasDennNun:
--- Zitat von: BalBund am 05.09.2022 11:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.09.2022 07:44 ---
Wenn er keine Begründung hat, dann ist es Abrechnungsbetrug!
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Das stimmt so nicht. Betrug ist eine Straftat, die vermag ich hier nicht zu erkennen. Der Arzt hat ja transparent gemacht, warum er Faktor 3 haben möchte und dem Patienten anheim gestellt, einen niedrigeren Betrag zu bezahlen. Damit fehlt es am Geschädigten...
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Also wenn man vorsätzlich eine falsche, zu hohe Rechnung ausstellt, weil man nicht erbrachte Leistungen angibt, dann ist es erst ein Betrug, wenn sie auch bezahlt wird?
War mir nicht bewusst, dass dem so ist, danke für den Hinweis.
Elur:
--- Zitat von: Garfield73 am 05.09.2022 07:00 ---Bis zu 3,5 ist in der Regel kein Problem, sofern der behandelnde Arzt eine vernünftige Begründung schreibt.
"Allgemeine Preissteigerungen" ist definitiv keine haltbare Begründung.
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Um genau so eine Begründung hatte ich gebeten. Zunächst hatte ich seine Arzthelferin am Telefon, die mir sagte, die Begründung stünde doch auf der Rechnung. Darin war einfach aufgeführt, was gemacht wurde. Für mich war das keine Begründung. Dann habe ich eine Rechnung herausgekramt, bei der schon einmal diese GÖA-Nummer abgerechnet wurde und dort stand exakt der gleiche Text, aber damals wurde es mit dem Faktor 2,3 abgerechnet. Auf diesen Hinweis antwortete mir der Zahnarzt eben, dass ich doch mitbekommen haben müsste, wie sich die Preise entwickelt hätten, seine Miete sei um 15 % gestiegen, seine Angestellten hätten verdientermaßen mehr Geld erhalten und von Energiepreisen wolle er gar nicht erst reden. Die Abrechnungssummen der einzelnen GÖA-Nummern seien seit 1988 unverändert und so bliebe ihm nur die Möglichkeit über eine Steigerung des Faktors, mehr Geld zu bekommen. Wenn er mir das aber vorher mitgeteilt hätte, hätte ich mich dort nicht behandeln lassen. Und das hätte ich fair gefunden.
Wobei ich eigentlich schön länger das Gefühl hatte, er hätte die Dollarzeichen in den Augen. Als ich verbeamtet wurde (ich war vorher auch schon dort Patientin), bekam ich sofort den Vorschlag, ich könnte mir doch diese oder jene Zähne überkronen lassen. Auf meine Frage, warum das auf einmal nötig sei, antwortete er, dass das jetzt noch die privaten Krankenversicherungen bezahlen würden. Wie es zukünftig aussähe, wisse man nicht. Ich werde mir jetzt definitiv einen neuen Zahnarzt suchen.
Ich weiß jetzt nur nicht, wie viel ich wirklich überweisen soll. Ich werde jetzt wohl wirklich erst die Rechnung bei der Beihilfe einreichen und abwarten, was erstattet wird. Und diesen Betrag würde ich dann überweisen. Oder wäre das der Beihilfe gegenüber nicht korrekt?
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