Ablauf befristeter Vertrag - Was dann?

Begonnen von BlackVoodoo, 04.09.2022 21:50

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BlackVoodoo

Guten Abend.

Ich habe einen auf 12 Monate befristeten Vertrag, der zum 31.01. endet. Lt mündlicher Vereinbarung werde ich auf jeden Fall weiterbeschäftigt .

Aktuell bin ich in EG4/3 eingruppiert.

Was passiert nun, wenn der befristete Vertrag endet? Wird da ein neuer, unbefristeter AV erstellt oder wird aus dem befr. Vertrag eine Art Änderungsvertrag mit unbefristeter Laufzeit?

Was passiert mit meiner aktuellen Eingruppierung in EG4/3? Bleibt die Erfahrungsstufe bestehen? Mir wurde nach 12 Monaten eine höhere Tarifstufe zugesagt.

Danke vorab für Infos und Tipps.


Max

Das kann dir niemand beantworten. Es könnte ggf. auch erneut ein befristeter Vertrag geschlossen werden.

WasDennNun

Wenn du am 1.2. zur Arbeitsstelle gehst und deiner Arbeit nachgehst hast du einen unbefristeten Vertrag, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Aury

Zitat von: WasDennNun in 05.09.2022 08:02
Wenn du am 1.2. zur Arbeitsstelle gehst und deiner Arbeit nachgehst hast du einen unbefristeten Vertrag, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher? Bei uns heißt es, wenn es schiefläuft mit dem Folgevertrag dann darf der Angestellte auf keinen Fall arbeiten aus versicherungstechnischen Gründen. Er soll dann Urlaub nehmen. So lautete jedenfalls unsere Anweisung.

WasDennNun

Zitat von: Aury in 05.09.2022 23:10
Zitat von: WasDennNun in 05.09.2022 08:02
Wenn du am 1.2. zur Arbeitsstelle gehst und deiner Arbeit nachgehst hast du einen unbefristeten Vertrag, sofern nicht vorher etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher? Bei uns heißt es, wenn es schiefläuft mit dem Folgevertrag dann darf der Angestellte auf keinen Fall arbeiten aus versicherungstechnischen Gründen. Er soll dann Urlaub nehmen. So lautete jedenfalls unsere Anweisung.
Bla.Blub. Du sollst Urlaub nehmen für eine Zeit wo du keinen AV hast?
Wie hohl ist das denn?
Keine Ahnung, ob ein vom AG genehmigter Urlaub für die Zeit nach dem AV als Eintrittskarte für den unbefristeten AV gilt.
Man geht hin, wird nicht abgewiesen, bekommt Arbeitsvorgänge zugewiesen und hat doch damit einen AV, wo soll das versicherungstechnisch ein Problem geben?

Aury

So hat es geheißen. Man ist nicht versichert ohne Vertrag wenn was passiert. Es könnte ja ein Ziegel auf den Fuß fallen oder sonstwas. Ja eigentlich ist das eine Frechheit. Aber da ist soviel unverschämt, dass man erstmal durchblicken muss

JesuisSVA

Wenn man keinen Vertrag hat, ist man auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet, ergo kann man auch keinen Urlaub nehmen.

WasDennNun

Zitat von: Aury in 06.09.2022 00:03
So hat es geheißen. Man ist nicht versichert ohne Vertrag wenn was passiert. Es könnte ja ein Ziegel auf den Fuß fallen oder sonstwas. Ja eigentlich ist das eine Frechheit. Aber da ist soviel unverschämt, dass man erstmal durchblicken muss
Bullshit hoch 10.
Man hat doch einen unbefristeten AV, wenn man dort hingeht arbeitzugewiesen bekommt und sie ausübt.

Zitat von: JesuisSVA in 06.09.2022 06:28
Wenn man keinen Vertrag hat, ist man auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet, ergo kann man auch keinen Urlaub nehmen.
Aber wie gesagt, am besten den Urlaubsschein ausfüllen einreichen und von PA bestätigen lassen. Denn damit hat man ja eben den Nachweis, dass man einen (mündlichen) AV hat, da man ja nur mit Vertrag eine Arbeitsleistung erbringen muss und Urlaub nehmen kann.

Also mehr Eigentor geht doch nicht.

eine AV bedarf bekanntermaßen keiner Schriftform, wenn er nicht befristet ist.

Aury

Das machen die hübsch im Nachhinein. Ich find das auch nicht toll, aber zum Glück bei mir noch nie vorgekommen. Die Vorlaufzeiten für Veträge und Weitebeschäftigungen haben sich jetzt aber verlängert auf 6 Wochen.  Da kann einiges knapp werden

WasDennNun

Was machen die im nachinhein?
Dir den Zutritt zu den Arbeitsräumen verwehren?

Mal ganz stumpf, wenn mein AV ausläuft und keine Schlüsselabgabe etc. gemacht wird und man dann dort erscheint, dann ist das halt ein Eigentor hoch 10


ausser man ist zu doof von der Grundlinie im 5er Raum zwischen den Pfosten stehend ein Tor zu schiessen.

Oder man ist halt depperte Knecht, der sich mit Freuden verarschen lässt.

Alien1973

Ich finde es als absolute Unsitte den AN in solchen Dingen im Unklaren zu lassen. Wenn man nicht verlängert wird MUSS man sich 4 Wochen vorher beim Arbeitsamt melden. Nur wie soll man das machen wenn man vom AG nix gesagt bekommt?

Der AG soll seine Hosen runter lassen und rechtzeitig Hü oder Hott sagen, alles andere ist unseriös. Ich würde rechtzeitig nachfragen, 5 Monate vorher wie aktuell ist da zu früh. Aber mit Hinweis auf das Arbeitsamt kann man schon vom AG 2 Monate vor Ablauf erwarten, dass er hinsichtlich einer Vertragsverlängerung eine Aussage treffen kann. Kann er das nicht, suche ich mir eine andere Arbeit. Wenn er dann doch will und ich was anderes habe, Pech für den AG....

WasDennNun

ich dachte immer, dass man sich 3 Monate vor ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden muss, hat sich da was geändert?

Und lustig wird es, wenn man sich einen Tag freistellen lässt, weil man zu einem Bewerbungsgespräch muss.
Glaube da hatte man früher Anspruch drauf.

Aber wer sich so rumschuppsen lässt, ist entweder deppert oder in extrem schlechter Verhandlungsposition.

BlackVoodoo

Vielen Dank für all die Antworten, aber noch eine kurze Frage hierzu.

Macht es einen Unterschied, ob der befristete Vertrag vor Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird oder ob der befristete Vertrag per 31.01. abläuft und dann ab 01.02. ein unbefristeter vorgelegt wird.

Danke

JesuisSVA

Da es für einen unbefristeten Arbeitsvertrag keiner Schriftform bedarf, kommt es nicht darauf an, wann ein schriftlicher Vertrag vorgelegt würde, sondern wann der Arbeitsvertrag geschlossen worden ist.