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Ärger bei der Einstellung als Anwärter mit Papieren (Dokumenten)

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Kieler Nordstern:
Demnächst soll jemand als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst eingestellt und vereidigt werden.

Die Person mit ausländischem Aussehen erfüllt alle Voraussetzungen für den Dienst - allerdings ist die Person im Ausland, außerhalb der EU, geboren. Das heißt, dass er keine deutsche Geburtsurkunde hat. Zur Einstellung musste die Person die geforderten Unterlagen einreichen, dabei reichte die Person eben auch seine Geburtsurkunde sowie seine Einbürgerungsurkunde ein. Die Geburtsurkunde hat die Person als Kopie (in französischer Sprache) eingereicht. Kurzdarauf bat die Behörde die Geburtsurkunde, die in Französisch war, in Deutsch mit einer beglaubigten Übersetzung erneut einzureichen. Die Person kam auch dieser Aufforderung nach und reichte eine beglaubigte Übersetzung (inkl. Adresse der Übersetzerin (samt Firma)) ein.

Nun erhielt die Person erneut ein Schreiben seitens der Behörde, dass die Person zur Begrüßungsfeier die „original“ beglaubigte Übersetzung und seine echte Einbürgerungsurkunde (erhält man im Leben nur 1x) mitbringen soll, um Zitat: „die Richtigkeit der Unterlagen von behördlicher Seite bestätigen zu können (...)“. Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll. …

Ich betrachte es als Schikane, da bereits die geforderten Unterlagen mehrmals der Behörden vorlagen und übermittelt wurden. Zudem hat die Behörde bei Anzweifelung der Dokumente, insbesondere bei der Einbürgerungsurkunde, die Möglichkeit zur Recherche, indem sie z.B. selbsttätig beim Einbürgerungsbehörde der jeweiligen Stadt anruft, um sich über den Status der Person Klarheit zu verschaffen.

Besonders problematisch sehe ich es an, dass für andere Anwärter die bloße Kopie der (deutschen) Geburtsurkunde reicht während die Person Dokumente, die seine Identität und Status klären, ständig erneut, beglaubigt oder original nachreichen muss. Bei anderen Anwärtern hat nur eine Kopie der Geburtsurkunde gereicht zur Personenfeststellung. Wieso reicht aber dann eine beglaubigte übersetzte Kopie der Geburtsurkunde und seine deutsche Einbürgerungsurkunde bei der Person nicht aus?. Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, weshalb sich die Behörde so verhält. Nahezu jedes eingereichte Dokument wird angezweifelt und die Person befindet sich immer in der Beweispflicht.



clarion:
Und die Frage lautet?

Natürlich ist das kleinkarierter Unfug. Aber soll diese Person  sich jetzt schon Minuspunkte sammeln,  weil sie den Lauten macht?

Matze1986:
Hier wird ja ziemlich geweint.
Wo ist das verdammte Problem?
Von "ständig einreichen" kann ja wohl kaum die Rede sein. (einmal Kopie fremdsprachig; einmal beglaubigte Übersetzung)
"Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll." Ist es zu viel verlangt ein Original mitzubringen? Nein! Einfach mal machen was gefordert wird!
Ich halte das Ganze für gerechtfertigt, so wird es auch in ähnlich gelagerten Sachverhalten gehandhabt (Original zum Abgleich).

Wenn ihm/ihr das jetzt schon zu viel wird, besser sein lassen. Verwaltung ist Bürokratie!

xap:
Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

Matze1986:

--- Zitat von: xap am 06.09.2022 07:10 ---Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

--- End quote ---

Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

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