Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Ärger bei der Einstellung als Anwärter mit Papieren (Dokumenten)
Streber22:
"Die Person mit ausländischem Aussehen..." was für eine Formulierung und was tut diese hier zur Sache 🤣👍
Kieler Nordstern:
--- Zitat von: Matze1986 am 06.09.2022 07:14 ---
--- Zitat von: xap am 06.09.2022 07:10 ---Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.
--- End quote ---
Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?
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Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.
Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.
Organisator:
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 05.09.2022 22:08 ---Nun erhielt die Person erneut ein Schreiben seitens der Behörde, dass die Person zur Begrüßungsfeier die „original“ beglaubigte Übersetzung und seine echte Einbürgerungsurkunde (erhält man im Leben nur 1x) mitbringen soll, um Zitat: „die Richtigkeit der Unterlagen von behördlicher Seite bestätigen zu können (...)“. Die Person überlegt nun wie sie mit der Situation umgehen soll. …
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Die beiden Zettel mitbringen. Die Ernennungsbehörde hat hier etwas unglücklich agiert. Diese beiden Unterlagen hätten auch im Vorfeld schon in geeigneter Form vorgelegt werden können. Oder seitens der Behörde in Amtshilfe von anderen Behörden erlangt werden können.
Da in Behörden aber auch nur Menschen arbeiten, und diese auch mal etwas kompliziert arbeiten: --> Einfach die beiden Zettel mitbringen, sich seinen Teil denken und über die Ernennung freuen :)
xap:
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 08:48 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 06.09.2022 07:14 ---
--- Zitat von: xap am 06.09.2022 07:10 ---Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.
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Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?
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Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.
Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.
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In der Zeit in der hier diese Texte verfasst werden, hätte man die Dokumente wahrscheinlich schon im Original vorgelegt. Es steht der Verfasserin aber frei sich mit ihren Anmerkungen an die personalbetreuende Stelle zu wenden. Bitte lass uns wissen was dabei herausgekommen ist.
Bastel:
Vielleicht möchte man hier unterschwellig Rassismus vorwerfen? Viel Spaß dabei.
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