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Ärger bei der Einstellung als Anwärter mit Papieren (Dokumenten)

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Beamtenmichel:

--- Zitat von: Bastel am 06.09.2022 09:08 ---Vielleicht möchte man hier unterschwellig Rassismus vorwerfen? Viel Spaß dabei.

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Diese Vermutung wie Bastel habe ich hier auch. Funktioniert ja auch in Deutschland noch immer ganz gut die angebliche Rassistenkeule zu schwingen.

Deutschland ist eines der liberalsten ("ausländerfreundlichsten") Länder in Europa. Wenn der TE hier den deutschen Behörden angeblich "Rassismus" unterstellt, solle er mal einen Blick über die Grenzen nach Tschechien, Ungarn, Polen, UK, Dänemark (Stichwort: "Flüchtlingslager" in Ruanda oder auch Australien werfen, und überprüfen ob er leichte Unterschiede bzgl. "Rassismus" feststellt. Immer die selben Anschuldigungen.

Verwaltung ist nun einmal teilweise sehr bürokratisch, und wirkt in Einzelfällen "unsinnig", jedoch kann ich dir versichern, dass dies in der täglichen Verwaltungspraxis nicht weniger wird ;).

WasDennNun:

--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 08:48 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 06.09.2022 07:14 ---
--- Zitat von: xap am 06.09.2022 07:10 ---Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

--- End quote ---

Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

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Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.

Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.

--- End quote ---
Und vorher muss man überprüfen, ob das alles keine Fake telefonummer sind und …….und…..
vieeeel zu viel arbeit.

Mask:

--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 08:48 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 06.09.2022 07:14 ---
Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.

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Oder man kann, was für die Behörde viel einfacher ist und weniger Arbeit bedeutet, den Beamtenanwärter bitten die Dokumente, die er ja daheim haben muss, einfach mitzubringen. Dass ist von niemand zu viel verlangt, keine Arbeit und der sicherste Weg .
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Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2022 09:53 ---
--- Zitat von: Kieler Nordstern am 06.09.2022 08:48 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 06.09.2022 07:14 ---
--- Zitat von: xap am 06.09.2022 07:10 ---Dokumente müssen nach meiner Erfahrung amtlich beglaubigt sein. Die vorliegende Beglaubigung erfüllt diesen Anspruch m. E. nicht. Daher ist es üblich und gerechtfertigt, dass die Behörde die Originale sehen will und selbstständig amtliche Beglaubigungen für die Personalakte anfertigt. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Dokumente, gleich welcher Herkunft. Bei uns werden immer die Originale oder eben amtlich beglaubigte Kopien verlangt. Zumal bei einer Verbeamtung.

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Oh, das mit der "Beglaubigung" hatte ich glatt überlesen...
@Kieler Nordstern: Wer hat denn die Übersetzung beglaubigt? Besagte Firma?

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Die Übersetzung wurde von einer offiziellen vereidigten und beglaubigten Übersetzerin aus Deutschland übersetzt, die bei einer Übersetzungsagentur angestellt ist. Die Person hat eine Übersetzungsagentur beauftragt, die das Dokument von Französisch ins Deutsche übersetzen soll. Diese wiederum hat eben die vereidigte Übersetzerin beauftragt das eingereichte Dokument (Geburtsurkunde) zu übersetzen. Das ist gängige Praxis, dass Übersetzer beauftragt werden von Übersetzungsagenturen oder diese sind selbstständig unterwegs. Jedenfalls hat die Person diese beglaubigte Übersetzung bei der Behörde eingereicht via E-Mail eingereicht. Die beglaubigte Übersetzung enthält ebenfalls die Kontaktdaten von der Übersetzerin, wo ebenso vermerkt wird, dass sie eine vereidigte und offizielle Übersetzerin ist.

Wenn es der Behörde um die "Richtigkeit der Dokumente gehen würde", dann wäre das für sie mit einem Anruf z.B. bei der Übersetzungsagentur oder bei der Übersetzerin direkt erledigt gewesen. Denn die Kontaktdaten sind da und vermerkt.

--- End quote ---
Und vorher muss man überprüfen, ob das alles keine Fake telefonummer sind und …….und…..
vieeeel zu viel arbeit.

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Das Problem dürfte sein, dass zwar die Übersetzung beglaubigt ist, aber nicht das fremdsprachliche Dokument. Eine gefälschte französische Urkunde bleibt falsch, auch wenn sie (beglaubigt) übersetzt wurde.

Kieler Nordstern:
Es wird Ende September zum "Show Down" kommen, denn ich tendiere dazu der Person zu raten, es darauf ankommen zu lassen bei der Begrüßungs- und Ernennungsfeier. Die Person soll weder die "originale"  Einbürgerungsurkunde noch erneut die beglaubigte Übersetzung vorlegen. Es geht mir dabei ums Prinzip. Die Person hat die vorbehaltliche Einstellungszusage sicher und ebenso liegen alle geforderten Dokumente vor. Überdies erfüllt die Person die beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Ich denke auch, dass nicht die ganze Abteilung über diesen "Sonderweg" informiert ist, sondern der Zuständige sich profilieren will.

Es ist wichtig zu betonen, mir geht es darum, dass die Behörde mit zweierlei Maß misst und aber eine Behörde sollte alle (Anwärter) gleich behandeln und ebenso die Dokumente. Die Behörde bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man einen Nachwuchs, also zukünftigen Kollegen, so empfängt oder (unnötig) schikaniert. Aus diesem Zeitalter sollten wir draußen sein, wo wir Neuankömmling unnötig Steine in die Wege legen müssen. Die Person hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Ich werde es euch in 2-3. Wochen wissen lassen, was daraus wurde. Vielen Dank für die zahlreichen Reaktionen. Es ist wichtig, dass wir uns für andere einsetzen - auch wenn wir nicht direkt betroffen sind.

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