Autor Thema: [RP] Regelbeurteilung  (Read 8419 times)

Ede65

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[RP] Regelbeurteilung
« am: 06.09.2022 15:09 »
Hallo in die Runde,

für meine Dienststelle (Vermesseramt) steht mal wieder die Regelbeurteilung an.
Nach Aussage meines Abteilungsleiters  braucht er die guten Beurteilungen für
die Vermesser für die Verwaltung (also ich) bleibt da nur ein C. Mitarbeitergespräche sind seid Jahren nicht
mehr geführt worden. 
Dagegen möchte ich auf jeden Fall vorgehen, dass hat zwar wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg,     
man muss sich aber nach über 30 Dienstjahren nicht alles bieten lassen.
Leider finde ich zur Beurteilung sehr wenig im Beamtenrecht, dass ist alles sehr allgemein gehalten.
Oder ich suche an der falschen Stelle.
Vielleicht hat ja jemand schon eine ähnliche Situation erlebt und könnte mir einige Tipps oder Hinweise
zukommen lassen.

 
« Last Edit: 07.09.2022 02:20 von Admin2 »

Tagelöhner

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Antw:Regelbeurteilung RLP
« Antwort #1 am: 06.09.2022 15:23 »
Ich komme immer mehr zur Überzeugung, dass auch Tarifbeschäftigte privilegiert sind. Sie müssen diese regelmäßig wiederkehrende Beurteilungsfarce aus dem Beamtenverhältnis nämlich nicht über sich ergehen lassen.  ;D

Organisator

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Antw:Regelbeurteilung RLP
« Antwort #2 am: 06.09.2022 15:35 »
Ich komme immer mehr zur Überzeugung, dass auch Tarifbeschäftigte privilegiert sind. Sie müssen diese regelmäßig wiederkehrende Beurteilungsfarce aus dem Beamtenverhältnis nämlich nicht über sich ergehen lassen.  ;D

Siehste ;)

@ TE:
Wozu brauchst du denn die Beurteilung, hängt davon eine Beförderung ab? und ist dein Abteilungsleiter deine direkte Führungskraft?

DrStrange

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #3 am: 07.09.2022 08:44 »
In Sachsen bekommen auch die TB eine Beurteilung alle 3 Jahre. Selbes Schema nur andere Vergleichsgruppe.
Für Beamte ist sie für die Beförderung wichtig, da es Mindestpunktzahlen für die Beförderungen gibt.(in Sachsen)

Ich gehe auch gegen die Beurteilung vor. Mache das zum ersten Mal. Änderungsantrag nehme ich zum Erörterungsgespräch mit. Dort habe ich  begründet, warum wieso weshalb ich höher beurteilt werden muss. Das sollen sie mir dann auch bei Ablehnung begründen.

Organisator

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #4 am: 07.09.2022 09:06 »
Das sollen sie mir dann auch bei Ablehnung begründen.

Woraus würdest du schließen, dass neben der Eröffnung der Beurteilung noch eine weitere Begründung, insbesondere dass keine Änderung vorgenommen wird, erfolgt. Bzw. erfolgen muss?

was_guckst_du

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #5 am: 07.09.2022 09:33 »
...Beurteilungen erfolgen immer nach einem zuvor festgelegtem Beurteilungssystem...normalerweise sind in diesem System Regularien (Gespräche, Zweitbeurteiler etc.) vorgesehen, die etwaige Beurteilungsdifferenzen ausräumen können oder eine bestimmte Beurteilung bestätigen...

...die Beurteilung selbst kann nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein, sondern nur das hierbei zugrunde gelegte Verfahren...das Gericht prüft daher lediglich, ob das Verfahren eingehalten wurde oder ob bei der Beurteilung Verfahrensfehler begangen wurden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DrStrange

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #6 am: 07.09.2022 10:00 »
Das sollen sie mir dann auch bei Ablehnung begründen.

Woraus würdest du schließen, dass neben der Eröffnung der Beurteilung noch eine weitere Begründung, insbesondere dass keine Änderung vorgenommen wird, erfolgt. Bzw. erfolgen muss?

Ob sie es machen, weiß ich nicht. Ich habe es aber gefordert. Ich begründe ja auch, weshalb die Beurteilung geändert werden muss. Dann sollten die mir schon mitteilen, warum sie meiner Argumentation nicht folgen. Mein Änderungsantrag (sind ein paar Seiten) zeigt auch  eindeutig auf, wie schwachsinnig dieses gesamte Beurteilungsverfahren ist. Wenn sie die Ablehnung nicht begründen, bestätigt das nur nochmals diesen völligen Beurteilungsblödsinn.

Wie gesagt, ich mache das zum ersten Mal.

@wasguckstdu: ich will nicht klagen (vor Gericht ;D), da habe ich mich schon umfassend informiert.

flip

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #7 am: 07.09.2022 10:28 »
Es wäre zu prüfen, ob die Vermesser in die gleiche Vergleichsgruppe wie die Verwaltung fallen.
Bei mussten nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts die Beurteilungsrichtlinien angepasst werden.
Technische und Verwaltungsbeschäftigte können hier nicht in derselben Vergleichsgruppe sein.

was_guckst_du

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #8 am: 07.09.2022 10:29 »
...haben Vermesser nicht sogar einen eigenen Tarifvertrag?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Feidl

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #9 am: 07.09.2022 10:52 »
Nein

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #10 am: 07.09.2022 10:53 »
Das sollen sie mir dann auch bei Ablehnung begründen.

Woraus würdest du schließen, dass neben der Eröffnung der Beurteilung noch eine weitere Begründung, insbesondere dass keine Änderung vorgenommen wird, erfolgt. Bzw. erfolgen muss?

Ob sie es machen, weiß ich nicht. Ich habe es aber gefordert. Ich begründe ja auch, weshalb die Beurteilung geändert werden muss. Dann sollten die mir schon mitteilen, warum sie meiner Argumentation nicht folgen. Mein Änderungsantrag (sind ein paar Seiten) zeigt auch  eindeutig auf, wie schwachsinnig dieses gesamte Beurteilungsverfahren ist. Wenn sie die Ablehnung nicht begründen, bestätigt das nur nochmals diesen völligen Beurteilungsblödsinn.

Wie gesagt, ich mache das zum ersten Mal.

@wasguckstdu: ich will nicht klagen (vor Gericht ;D), da habe ich mich schon umfassend informiert.

Wasguckstdu hat ganz zutreffend das Verfahen beschrieben. Die Beurteilung an sich ist schwer anzugreifen, eher das Verfahren. Mit einem Änderungsantrag kannst du da auch nichts erreichen, da mit der Eröffnung das Beurteilungsverfahren abgeschlossen ist.

Insoweit ist es dein Ermessen, ob du mit deinem Plan wirklich etwas erreichen kannst außer Frust.

DrStrange

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #11 am: 07.09.2022 11:41 »
Ich habe in dem Antrag umfassend meine Tätigkeit beschrieben, die auch Punkte beinhaltet, die nicht bewertet worden sind, die aber für die Tätigkeit zwingend notwendig sind. Wird also mein Antrag abgelehnt, muss ich meine Arbeitsweise der Beurteilung anpassen. Frust? keineswegs, kenne den Laden ja.

Ede65

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #12 am: 14.09.2022 20:50 »
Vermesser ist technischer Dienst
Verwaltung ist nicht technischer Dienst, dass sind also unterschiedliche Laufbahnen.
Das Problem ist , dass nur 10% aller Beamten bei uns im Haus mit A/A beurteilt werden dürfen und
ohne A Beurteilung keine Beförderung. Die 10 % sind bei uns nach Aussage des AL den Vermessern vorbehalten.
Für mich bedeutet das dass Karriere Ende 😂 wenn mann das überhaupt so nennen kann.
Ich habe da sehr wenig Hoffnung, was mich aber ehrlich gesagt nicht wirklich stört. Ich nehm’s eher mit Humor
und möchte meine Beurteiler gerne etwas ärgern😎

clarion

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #13 am: 15.09.2022 00:03 »
In meinem Bundesland  dürfen max. 40 % der Bediensteten einer Organisationseinheit ein A oder B bekommen. Die Laufbahnen spielen da keine Rolle.

Die Quotierung führt dazu, dass taktisch geurteilt wird. Manchmal führt das meiner Beobachtung sogar so weit, dass Leute im Endamt oder Leute, die keine Beförderung wollen, freiwillig das C auf sich nehmen,  damit genüge Bs für die Leute  mit Ambitionen bleiben.

WasDennNun

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Antw:[RP] Regelbeurteilung
« Antwort #14 am: 15.09.2022 06:29 »
In meinem Bundesland  dürfen max. 40 % der Bediensteten einer Organisationseinheit ein A oder B bekommen. Die Laufbahnen spielen da keine Rolle.

Die Quotierung führt dazu, dass taktisch geurteilt wird. Manchmal führt das meiner Beobachtung sogar so weit, dass Leute im Endamt oder Leute, die keine Beförderung wollen, freiwillig das C auf sich nehmen,  damit genüge Bs für die Leute  mit Ambitionen bleiben.
Bei uns noch besser, die alten kurz vor P werden gebeten sich beurteilen zu lassen und ne C zu nehmen.
Die können wohl auf die Beurteilung verzichten.

Naj, ist halt Bestenauslese nach objektiven Kriterien😇