Hallo zusammen,
hat hier jemand Erfahrungen im Umgang mit Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzen bei Landesbeamten?
Mir ist klar, dass die Eröffnung der Insolvenz dem LBV gemeldet wird, da der Betrag der Bezüge, der den nicht pfändbaren Teil übersteigt von dort direkt an den Treuhänder ausgezahlt wird.
Aber meldet das LBV die Insolvenz der Behörde? Hat eine Verbraucherinsolvenz dienstrechtliche Konsequenzen, weil der Beamte dadurch nicht mehr "in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt? Oder zeigt der Gang in die Insolvenz nicht sogar an, dass der Beamte bemüht ist, seine wirtschaftliche Lage in Ordnung zu bringen?
Danke für eure Hilfe.