Autor Thema: Resturlaub Ende befristeter Vertrag  (Read 1943 times)

knopper

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Resturlaub Ende befristeter Vertrag
« am: 07.09.2022 12:59 »
Hallo,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage bzgl. Urlaubsanspruch bzw. Resturlaub.
Aktuell bin ich an einer Institution (Hochschule) in einem Drittmittelprojekt beschäftigt welches am 31.12 endet. Heißt mein Arbeitsvertrag geht auch bis zu diesem Zeitpunkt.
Nun ist es aber so, dass es bereits ein Nachfolgeprojekt und demzufolge auch einen Anschlussvertrag geben wird, welcher dann aber mit hartem Cut am 01.01. nächsten Jahres startet. Ich wäre also insgesamt gesehen weiter an der Institution beschäftigt. Die Gelder sind auch schon genehmigt, der neue Arbeitsvertrag wird demnächst unterzeichnet.

Nun ist es aktuell so, dass ich noch viel Resturlaub habe und es doch auch bei einem direktem Anschlussvertrag so sein müsste dass dieser dann natürlich auch mitgenommen wird...so kenne ich es von bisherigen Arbeitsverträgen. Also quasi gleichgestellt zu einem Festangestellten.

Allerdings immer in der Konstellation, dass der neue Vertrag bereits im laufenden Jahr startete, also nicht am 01.01 sondern ein befristeter Vertrag lief bspw. bis Ende September, neuer Vertrag ab 01.10 aber der Urlaub des alten musste nicht bis zum 30.09 aufgebraucht werden.
Er konnte "mitgenommen" werden, auch bis in das nächste Kalenderjahr und hier entsprechen der Regelungen bis zum 31.03 bzw. auch später.

wie verhält es sich nun hier? Ich würde ungern meinen Urlaub vorher komplett aufbrauchen... und dann aber bereits die 1. Januartage schon was vom neuen Urlaub nehmen.

Von verschieden Stellen habe ich gehört das es wohl leider so wäre, da das Projekt am 31.12 endet und der Mittelgeber verlangt bzw. sogar drauf besteht dass der komplette Urlaub aufgebraucht ist oder so.
Was aber schon absurd wäre, denn was passiert in dem Fall wo er einfach nicht aufgebraucht ist und man auch keinerlei Chance mehr hat dies zu tun...ganz einfach, weil das Jahr rum ist? Dann bliebe ja nur noch Auszahlung oder Mitnahme….was aber laut Mittelgeber in keinem Fall geht.    :D

Hat da jemand Erfahrungen? Wie genau sieht hier die rechtliche Lage aus? Was passiert wenn ich den Urlaub nicht nehme?

JesuisSVA

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Antw:Resturlaub Ende befristeter Vertrag
« Antwort #1 am: 07.09.2022 13:09 »
Der Urlaub ist ohnehin im entsprechenden Kalenderjahr zu nehmen. Er ist nur dann zu übertragen, wenn er im laufenden Jahr nicht genommen werden konnte.

Beim regulären Ende einer befristeten Beschäftigung ist es durchaus möglich, die Anschlussbeschäftigung in Form der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses auszugestalten. Wird das so gemacht, muss der Arbeitgeber sich aber auch entsprechend verhalten, also vollständige Abrechnung, Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Zeugniserstellung usw. Unterlässt er dies oder auch nur einen Teil davon, ist von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auszugehen.

WasDennNun

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Antw:Resturlaub Ende befristeter Vertrag
« Antwort #2 am: 07.09.2022 16:58 »
Und der Mittelgeber hat keinen Vertrag mit dir.
Also wir haben früher so etwas immer so gemacht.
Urlaub beantragt und ablehnen lassen, dann ist es saver.
Sei es Auszahlung oder Übernahme.

knopper

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Antw:Resturlaub Ende befristeter Vertrag
« Antwort #3 am: 08.09.2022 11:43 »
Und der Mittelgeber hat keinen Vertrag mit dir.


nee, eben. Ich habe einen Vertrag mit der, in meinem, Fall Hochschule, einen Arbeitsvertrag halt.

Nach nochmaliger Nachfrage bei der Kollegin habe ich nun erfahren, dass es wohl so sein soll, dass der Urlaub an das Projekt fest gebunden ist und nicht an den Arbeitgeber, und da ich für den Drittmittelgeber ab dem 01.01.2023 kein Mitarbeiter mehr bin muss mein Urlaub zwingend verfallen und kann nicht mitgenommen werden.

Also irgendwie kommt mit das trotzdem noch seltsam vor, bzw. wird man als befristeter Angestellter immer noch wie 2. Klasse gesehen gegenüber einem unbefristetem.

Ich dachte es gibt evt. so eine feste gesetzliche Regelung wo das schwarz auf weiß drinsteht, also auch grade in Bezug mit Drittmittelprojekten...konnte aber bis jetzt nichts konkretes finden. Ich werde aber nochmal weiter nachhaken ggf. auch mal unseren Personalrat anfragen.

WasDennNun

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Antw:Resturlaub Ende befristeter Vertrag
« Antwort #4 am: 08.09.2022 12:01 »
Und der Mittelgeber hat keinen Vertrag mit dir.


nee, eben. Ich habe einen Vertrag mit der, in meinem, Fall Hochschule, einen Arbeitsvertrag halt.

Nach nochmaliger Nachfrage bei der Kollegin habe ich nun erfahren, dass es wohl so sein soll, dass der Urlaub an das Projekt fest gebunden ist und nicht an den Arbeitgeber, und da ich für den Drittmittelgeber ab dem 01.01.2023 kein Mitarbeiter mehr bin muss mein Urlaub zwingend verfallen und kann nicht mitgenommen werden.

Also irgendwie kommt mit das trotzdem noch seltsam vor, bzw. wird man als befristeter Angestellter immer noch wie 2. Klasse gesehen gegenüber einem unbefristetem.

Ich dachte es gibt evt. so eine feste gesetzliche Regelung wo das schwarz auf weiß drinsteht, also auch grade in Bezug mit Drittmittelprojekten...konnte aber bis jetzt nichts konkretes finden. Ich werde aber nochmal weiter nachhaken ggf. auch mal unseren Personalrat anfragen.
naja die gestzliche Regelung für alle ist, urlaub im gleichem Jahr nehmen, der rest eigentlich gesetzliche ausnahmen.