Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung VOR Annerkennung als sonstiger Beschäftigter / Ingenieurstelle
BobbyKa:
--- Zitat von: Organisator am 07.09.2022 16:31 ---
--- Zitat von: BobbyKa am 07.09.2022 16:08 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 07.09.2022 15:59 ---Die erste Annahme ist korrekt.
--- End quote ---
Vielen Dank!
Das stützt meine ursprüngliche Annahme. Kannst Du mir Tips geben wo ich Argumente finde die dies untermauern? Leider sind sich die Verfahrensbeteiligten nicht einig. Um hier einen Konsens zu erzielen sind brauche ich stichhaltige Argumente für eine der beiden Varianten.
--- End quote ---
z.B. in Schulungsunterlagen / Hinweisen zur Eingruppierung, die man auf der Homepage des BVA findet.
--- End quote ---
Danke!
Dort habe ich in den Schulungsunterlagen zu sonstigen Beschäftigten diese Passage gefunden: "Soweit das Tätigkeitmerkmal die Prüfung des persönlichen Merkmals des "Sonstigen
Beschäftigten" vorsieht und die Dienststelle dieses Merkmal nicht attestieren kann, ist
§ 12 Abs. 2 und 3 TV EntgO Bund zu beachten. Der Mitarbeiter ist, ausgehend vom
objektiv festgestellten Wert der Stelle, eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert."
Für mich bestätigt der Fett markierte Teil eben dies.
BobbyKa:
--- Zitat von: JesuisSVA am 07.09.2022 16:35 ---Bspw. in TVöD Office Professional, Hock, Teichert, HI711433, wo es unter "Fehlen der Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung bei Heraushebungsmerkmalen" heißt:
--- Zitat ---Bei Heraushebungsmerkmalen, die sich auf Tätigkeitsmerkmale mit einer Vor- oder Ausbildung als Anforderung beziehen, erfolgt gleichfalls die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger, wenn der Beschäftigte die Vor- oder Ausbildungsanforderung oder aber auch die Voraussetzungen des im Tätigkeitsmerkmal enthaltenen "sonstigen Beschäftigten" nicht erfüllt, gleichwohl aber alle sonstigen Anforderungen des Heraushebungsmerkmals (Satz 2 der Nummer 2).
Praxis-Beispiel
Ein Schulhausmeister ist an einer Tagesschule für geistig behinderte Kinder ohne eine einschlägige 3-jährige Berufsausbildung in der Entgeltgruppe 5 (eine Entgeltgruppe niedriger als die eigentlich einschlägige Entgeltgruppe 6) eingruppiert, obgleich die Entgeltgruppe 6 auf der Entgeltgruppe 5 aufbaut und er die für die Entgeltgruppe 5 vorausgesetzte 3-jährige einschlägige Ausbildung nicht aufweist.
--- End quote ---
Wahlweise aber auch beim Rehm-Kommentar Sponer/Steinherr TVöD Entgeltordnung VKA oder jedem anderen Kommentar dazu. Da gibt es eigentlich keine zwei Meinungen zu.
--- End quote ---
Dieses Praxis Beispiel scheint meinen Fall perfekt zu treffen. Vielen Dank!
Leider liegt mir selbst kein Kommentarbuch vor. Daher suche ich weiter ob ich etwas öffentlich zugängliches im Internet finde. Falls nicht muss entsprechende Literatur angeschafft werden. Die Formulierung der Unterlagen des BVA ist leider nicht für alle Beteiligten konkret genug (...).
JesuisSVA:
Haufe TVÖD Professional ist zwar hinter einer Paywall, lässt sich aber 30 Minuten lang kostenlos ausprobieren. Ansonsten ist bei den meisten kommunalen Arbeitgebern einer der Tarifrechtskommentare verfügbar.
BobbyKa:
Perfekt. Genau den Weg bin ich jetzt auch gegangen. Ich habe passende Texte gefunden.
Vielen Dank!
MMMBerlin22:
Hallo!
Egal ob der im öffentlichen Dienst Jahre lang arbeitet, hat er keine Qualifikation, sprich Studium kann er nicht höher als 9a eingruppiert werden.
Man braucht ab TVÖD 9b ein Studium. Ein Angestellter mit 3 Jahre Berufsausbildung und egal wieviele Jahre in einem technischen Beruf (öffentlicher Dienst) kann nur max. 9a bekommen, sonst brauch ja keiner mehr ein Studium machen. Nee das geht nicht!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version