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Eingruppierung stellvertretende Leitung Kita

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McOldie:
Wenn nicht tarifgebundene freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD" bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann. Auch gibt es Regelungen, deren Umsetzung aufwendig ist oder die als nicht sehr sinnvoll erscheinen.
Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD" oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD". Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD.
Insoweit kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an, um festsstellen zu können ob die hier genannte Regelung Anwednung findet.

SUElerin2020:
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
Das Entgelt errechnet sich in Anlehnung an den TVÖD Sue.

Eingeuooiert 2016 in S6, Aufgrund der tariflichen Veränderung dann in S 8a. Seit 31.10 stellvertretende Kita Leitung, zulage 42 euro Geschenkgutschein.
Kitaleitung ist wohl selbst übertariflich höher in S11 eingruppiert, falls das interessiert

SchampusLafo:
Wie ist denn solch eine Formulierung zu verstehen?
„Bestimmt sich nach dem Tvöd und ergänzenden Tarifverträgen“?

JesuisSVA:
Das ist so zu verstehen, dass der TVÖD und ihn ergänzende Tarifverträge auf den Teil, auf den sich die Formulierung bezieht, Anwendung finden.

flip:

--- Zitat von: SUElerin2020 am 11.09.2022 17:40 ---Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
Das Entgelt errechnet sich in Anlehnung an den TVÖD Sue.

Eingeuooiert 2016 in S6, Aufgrund der tariflichen Veränderung dann in S 8a. Seit 31.10 stellvertretende Kita Leitung, zulage 42 euro Geschenkgutschein.
Kitaleitung ist wohl selbst übertariflich höher in S11 eingruppiert, falls das interessiert

--- End quote ---
Wie schon von McOldie geschrieben, TVöD sieht bei einer Kita mit mindestens 40 Plätzen eine Eingruppierung der städigen Vertretung der Leitung in S9 vor (Fallgruppe 5).
Ständige Vertreterinnen / Vertreter sind nicht Vertreterinnen/Vertreter in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen. Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden.

Nach TVÖD SuE wäre die Leitung S13 Fallgruppe 1 eingruppiert. S11 ist in dem Fall also nicht übertariflich.

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