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Gespräch mit dem Kommunalen Prüfungsverband

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JesuisSVA:
Wir wissen nicht, was der Fragesteller getan hat oder was die Aufgabenstellung des BKPV ist. Darüber können wir nur mutmaßen, solange er sich dazu nicht verhält und die offenen Fragen beantwortet. Eingruppierung ist auch kein theoretisches Konstrukt, sondern aufgrund ihrer unmittelbaren Existenz und Wirkung praktisch sowohl wirkend als auch relevant. Unter Deinen getätigten Prämissen ist aber die sonstige Darstellung zutreffend.

Organisator:

--- Zitat von: bastyoje am 09.09.2022 14:44 ---Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.

Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.

Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.

Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)

So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?

--- End quote ---

Was mich an der ganzen Angelegenheit irritiert ist, dass ein Mitarbeiter zu irgendeiner komischen Prüfanstalt geschickt wird und noch nicht mal selber weiß, warum.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, dann sollte er doch in der Lage sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, oder jemand damit zu beauftragen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 09.09.2022 16:26 ---
--- Zitat von: bastyoje am 09.09.2022 14:44 ---Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.

Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.

Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.

Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)

So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?

--- End quote ---

Was mich an der ganzen Angelegenheit irritiert ist, dass ein Mitarbeiter zu irgendeiner komischen Prüfanstalt geschickt wird und noch nicht mal selber weiß, warum.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, dann sollte er doch in der Lage sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, oder jemand damit zu beauftragen.

--- End quote ---
Hihi, macht er doch: er beauftragt den MA und die BKPV damit, dass er von denen eine Meinung über seine Rechtsmeinung bilden kann, bis dahin zahlt er halt frei nach Schnauze des Entgelt was ihm gefällt und der MA macht Tätigkeiten ohne uU das korrekte Entgelt zu erhalten.
Ist doch der Klassiker:
Der AG weiß nicht was er übertragen soll
und wenn doch, dann weiß er noch weniger wie das eingruppiert ist, also stellt er ein paar Ahnungslose Personaler ein, die dann würfeln und abwarten ob jemand sich beklagt.

Und solange 95% der MA glauben und steif und fest behaupten, der AG gruppiert ein, läuft es doch (zumeist zu ungunsten der MA)

Thinkpad:
@bastyoje: Danke erstmal für deine Antworten, du verstehst hier wohl als einziger was ich meine. Es ist so, wie du es in deinen Beiträgen geschrieben hast.
Dennoch muss ich dich nochmal fragen, wie das dann genau ist. (Sorry, aber ich bin Laie & natürlich, aufgeregt. :) )

1. Muss ich mir das dann vorstellen wie in der Schule, wenn mich der Lehrer ausfragt und ich muss genau jeden Punkt meiner Stellenbeschreibung erklären.
Oder fragen der BKPV lediglich nur die Sachen bei mir nach, die für sie selbst noch unklar sind, wie z.B. was ist genau dieses EDV-System oder jenes Programm, etc., damit sie sich ein besseres Bild meiner Stellenbeschreibung machen können, weil das aus meiner Stellenbeschreibung von vorne herein nicht ganz ersichtlich war.

2. Ist das die Regel, dass der Prüfungsverband bei Stellenbewertungen ein Gespräch will oder noch Fragen hat, oder meldet er sich z.T. auch gar nicht und winkt die Stellenbeschreibung mit dem Antrag auf Höhergruppierung einfach so durch?

Was meinst du?

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 09.09.2022 20:56 ---Hihi, macht er doch: er beauftragt den MA und die BKPV damit, dass er von denen eine Meinung über seine Rechtsmeinung bilden kann, bis dahin zahlt er halt frei nach Schnauze des Entgelt was ihm gefällt und der MA macht Tätigkeiten ohne uU das korrekte Entgelt zu erhalten.
Ist doch der Klassiker:
Der AG weiß nicht was er übertragen soll
und wenn doch, dann weiß er noch weniger wie das eingruppiert ist, also stellt er ein paar Ahnungslose Personaler ein, die dann würfeln und abwarten ob jemand sich beklagt.

Und solange 95% der MA glauben und steif und fest behaupten, der AG gruppiert ein, läuft es doch (zumeist zu ungunsten der MA)

--- End quote ---

Unfassbar. Der nächste Post scheint das auch noch zu bestätigen. Dann wünsche ich dem TE viel Erfolg, bzw. eigentlich wünsche ich ihm einen AG, dessen Personalisten nicht so einen Unsinn veranstalten.

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