In Entgeltgruppen ist man nicht eingeteilt, man ist eingruppiert. Und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit.
Ich gehe davon aus, Du schilderst die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung. Ist Dir bekannt, wie er in den Fällen der Bestandskollegen und im Fall des neuen Kollegen dazu kommt? Welcher Natur sind die auszuübenden Tätigkeiten? Und sind es in allen Fällen die gleichen?