Guten Morgen,
ich habe eine Frage die in diesen Tread bereits angesprochen wurde:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118911.30.htmlAktuell erlebe ich ähnliches. Ich war länger erkrankt, als ich zurückkehrte wurde mein Arbeitsplatz neu besetzt und ich werde höchswahrscheinlich Januar 2023 versetzt.
2020 wurde durch meine FB-Leiterin eine neue Tätigkeitsbeschreibung aufgesetzt, da sich meine Tätigkeiten verändert hatten. Diese Aufgaben waren aus Ihrer Sicht höherwertig. Eine Bestätigung seitens der Verwaltung, dass mein Schreiben eingegangen ist und die Bearbeitung dauern würde, wurde mir zugestellt.
Nun hatte meine FB-Leiterin einen Gedanken, den Sie mir mitteilte.
"Du wirst ja im Januar versetzt, auf eine Stelle die Deiner Eingruppierung und Tätigkeitsbeschreibung entspricht. Wie verhält es sich aber, wenn Dir auf Grund der neuen Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung rückwirkend zugesprochen wird? Behälst Du diese Eingruppierung für die Zukunft und wirst auf eine Stelle mit der neuen Eingruppierung versetzt? Oder ist dies der Dienststelle egal und Du bekommst eine ?"
Der Personalrat wusste es nicht, die Dienststelle hält sich extremst bedeckt , möchte nichts dazu mitteilen. Deshalb dachte ich, ich frage Euch zu diesem Thema.
Aktuell bin ich mit E5 eingruppiert, evtl wird mein Antrag mit Erfolg gekrönt und die Eingruppierung ändert sich auf E6. Kann die Dienststelle mich dann auf eine E5 Stelle versetzen mit E5 Gehalt, obwohl der Antrag auf E6 Erfolg hat/te? Es könnte sogar sein, dass die Eingruppierung sich auf eine E8 erhöht. Meine Dienststelle sitzt in Niedersachsen.
Ich sagen schon einmal Danke!
Lennard