Inflationsprämie

Begonnen von karlssonvomdach, 10.09.2022 15:28

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heike2106

Zitat von: dregonfleischer in 07.10.2022 16:18
Zitat von: heike2106 in 12.09.2022 13:22
Die sollen ihre steuerfreie Einmalzahlung behalten und lieber mehr Prozente rausrücken.

Selbst nur 1% bringt mir mehr als diese einmaligen 3000€. Ich muss noch 30+ Jahre arbeiten.

Ich denke nicht, dass Arbeitszeit diesmal ein Thema sein wird.
Wir hier im Osten erreichen erst ab 01.01.2023 die gleiche Arbeitszeit wie unsere Westkolleg*innen mit 39 h Woche.   Das wird nicht sofort im Anschluss gleich nochmal nach unten geändert.

Es geht ja auch nach Produktivität !!!


Na das solltest du unbedingt genauer ausführen.

Britta2

Nix Neues hier von der Front, aber News aus nem soeben eingegangenen Newsletter (fühle mich sofort unmotiviert):

personal@news.wirtschaftswissen.de

copy + paste:

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass JEDER Beschäftigte eine steuerfreie ,,Inflationsprämie" von 3.000 € erhalten darf.

Was diese 3.000-€-Prämie so attraktiv macht:
•       Mit diesem Zuschuss zeigen Sie Ihre Beschäftigten, die derzeit unter der hohen Inflation ächzen: ,,Wir lassen euch nicht allein."
•       Weder Sie noch der betreffende Empfänger zahlen Steuern oder Sozialversicherungsabgaben auf den Betrag – sofern er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird ... und nicht z. B. als Ersatz für das reguläre Weihnachtsgeld!
•       Sie können den Betrag flexibel wählen – bis zur Obergrenze von 3.000 € ist er steuerfrei. Alles, was darüber hinausgeht, muss normal versteuert werden.
•       Die Zahlung ist freiwillig – Sie entscheiden also selbst, ob und in welcher Höhe Sie den Betrag auszahlen.
•       Den Auszahlungszeitpunkt legen Sie fest – vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 haben Sie Zeit, die Ausgleichsprämie zu zahlen.
•        Die Zahlung ist in Teilbeträgen möglich – wenn es korrekt gesondert ausgewiesen wird.

Die Inflationsprämie hat auch Stolperfallen:

Stolperfalle Nr. 1:

Da die Inflationsprämie freiwillig ist, können Sie entscheiden, WEM und in WELCHER Höhe diese Zahlung zugutekommt. ABER aufgepasst: Beachten Sie unbedingt den Gleichbehandlungsgrundsatz. Schließen Sie Beschäftigte oder Beschäftigungsgruppen aus, benötigen Sie einen sachlichen Grund dafür.

Stolperfalle Nr. 2:

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist: Wenn es zu einer tarifvertraglichen Einigung kommt, wird die Prämie Teil des Tarifabschlusses. Ab dann haben die Beschäftigten Anspruch auf Zahlung der Inflationsprämie.

usw.