Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstjubiläum und Dienstherrenwechsel
catty80:
Hallo zusammen ,
Ich bin Tarifbeschäftigte und habe meine Ausbildung 1.8.97 bei Arbeitgeber A begonnen . Ich bekam mal eine Berechnung geschickt , nachdem meine 25 jährige Beschäftigungszeit und Grundlage für Jubiläumsgeld am 01.08.2022 festgestellt wurde. Am 1.1.2017 wechselte ich den Dienstherren , ebenfalls tvöd VKA angehörig. Die Jubiläen fanden im August bereits statt . Ohne mich . Hab ich hier einen Denkfehler oder haben die mich vergessen ?
Liebe Grüße
JesuisSVA:
Wenn Du einen Dienstherren hast, findet der TVÖD auf Dich keine Anwendung. Möglicherweise liegt das Problem dort verortet.
McOldie:
Ich gehe einmal davon aus, dass du hier den Begriff Dienstherr und Arbeitgeber verwechselt hast und für dich der TVöD galt bzw. gilt.
Hinsichtlich der Beschäftigungszeit gilt folgendes:
"Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. "
catty80:
Ja ich habe den Arbeitgeber gewechselt . War und ist beides TVÖD. Also bedeutet das tatsächlich dass mein Jubiläum wohl vergessen wurde und die Zeiten bestand haben . Dann werd ich da Montag mal nachfragen . Vielen Dank
ich1974:
Ausbildungszeiten sind keine Beschäftigungszeiten, evtl. wird die Ausbildungszeit nicht auf die Jubiläumszeit angerechnet. Bei einer dreijährigen Ausbildung sollten die 25 Jahre 2025 erreicht werden.
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