Autor Thema: Stufenermittlung-förderliche Zeiten  (Read 1431 times)

Norbert1961

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Stufenermittlung-förderliche Zeiten
« am: 11.09.2022 14:29 »
Hallo zusammen,

wir haben jemand im Bauhof in EG 4 / Stufe 1 eingestellt, der nicht im erlernten Beruf tätig ist und der mit gärtnerischen Tätigkeiten, Wegebau sowie Winterdiensttätigkeiten betraut ist.
In früheren Betrieben hat er sich mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt, daher hat er auch einen Motorsägeschein.
Könnte man diese früheren Tätigkeiten anrechnen, sodass er in eine höhere Stufe käme?
Gibt es Beispiele für anrechenbare/förderliche Tätigkeiten zum nachlesen?

Danke für die Hilfe
Norbert
« Last Edit: 12.09.2022 00:04 von Admin2 »

JesuisSVA

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Antw:Stufenermittlung-förderliche Zeiten
« Antwort #1 am: 11.09.2022 14:40 »
Nach der Einstellung ist das tariflich nicht mehr möglich, da die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ein Personalgewinnungsproblem voraussetzt, das dann nicht mehr besteht, wenn der Betroffene eingestellt worden ist.

thesisko

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Antw:Stufenermittlung-förderliche Zeiten
« Antwort #2 am: 11.09.2022 19:02 »
Könnte der Arbeitgeber freiwillig Verbesserungen der Stufe gewähren?
Bei uns lehnt es der Personalrat ab, obwohl die Vorgesetzten es befürworten. Meiner Meinung liegt das Im Ermessen des Arbeitgebers.

JesuisSVA

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Antw:Stufenermittlung-förderliche Zeiten
« Antwort #3 am: 11.09.2022 19:09 »
Tarifverträge regeln Mindestarbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber kann aus arbeits- und tarifrechtliche Sicht problemlos Arbeitnehmer besser stellen, als es die tariflichen Regelungen vorsehen. Möglicherweise hindert ihn aber seine Koalition oder das Kommunalrecht seines Landes an übertariflicher Vergütung. So oder so ist übertarifliches Handeln naturgemäß kein tariflicher Regelungsgegenstand.