Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anwendung §16 Abs. 5 TV-L
mrfox:
--- Zitat von: WasDennNun am 12.09.2022 16:07 ---In NI sind Zulage mitbestimmungspflichte Maßnahmen, d.h. dadurch werden Zulagen transparent verteilt.
Wenn der AG eine Zulage verteilen möchte, dann steht es dem PR frei dieses abzulehnen, muss es aber inhaltlich begründen können.
Und natürlich muss die Dienststelle vorher eine Begründung für die Entscheidung liefern.
--- End quote ---
Ah, ich hab deine Aussage falsch verstanden. Logik-Tunnel ;D
Dann ist eine Transparenz gegenüber dem PR ja zum Glück gegeben.
Warum der Personalrat sich da querstellen möchte verstehe ich auch nicht. Ist schließlich gut, wenn der Arbeitgeber endlich Mal die gegebenen Mittel nutzt um gutes Personal länger zu halten.
thesisko:
Ich frage mich, ob dann Ablehnungen mit der Begründung, dass dann alle eine Zulage bekommen müssten, rechtens sind.
Dann gibt es halt weiterhin keine Bindung von qualifizierten Mitarbeiten.
thesisko:
Beispiel: Mitarbeiter aus dem KFZ Bereich droht mit Kündigungen. Dieser hat spezielle Qualifikation. Zertifizierter AU und Hochvolttrainer und Ähnliches. Für Grundlagen würde man mit angemessenem Aufwand neues Personal finden, für die speziellen Anforderungen nicht. Hier müsste man ansonsten erst teuer und langwierig Mitarbeiter auf Schulungen schicken.
Wäre hier eine Pauschale Ablehnung des Personalrats zulässig mit der Begründung , dann müssten alle KFZler die Zulage bekommen?
Das soll nur als Beispiel für meine Fragestellung dienen. Es könnte auch ein ITler sein, der sehr spezielle Fachkenntnisse hat.
WasDennNun:
--- Zitat von: thesisko am 12.09.2022 17:43 ---Ich frage mich, ob dann Ablehnungen mit der Begründung, dass dann alle eine Zulage bekommen müssten, rechtens sind.
Dann gibt es halt weiterhin keine Bindung von qualifizierten Mitarbeiten.
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Nein, ist es nicht.
und wie gesagt, wenn der öPR so etwas ablehnt, dann geht es zum GPR ...
Wenn ein AG jedoch, beim öPR einknickt mit seinem Anliegen und die nichts gescheites vorbringen, dann ist er halt deppert, dass er das Verfahren nicht weiter vorbringt.
Und wie Lustig steht denn der PR da, wenn der AG irgendwann verkündet, dass er der Hälfte der Belegschaft eine widerrufliche Zulage geben wollte, es aber der PR abgelehnt hat, dass die Leistungsträger mehr Geld bekommen
Mal sehen, ob dann die Leistungsträger sich mal aufstellen lassen.....
--- Zitat von: mrfox am 12.09.2022 17:29 ---Warum der Personalrat sich da querstellen möchte verstehe ich auch nicht.
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Weil sie Kommunisten sind und alle gleich bezahlt sehen wollen?
Aber wie gesagt, es ist ein leichtes, dem zahnlosen Tiger den Zahn zu ziehen, dass er gegen eine begründetete Zulage einschreiten kann.
Der PR ist halt in der Tat dafür da, den AG zu "überwachen", dass er da nicht willkürlich verteilt.
WasDennNun:
--- Zitat von: thesisko am 12.09.2022 18:04 ---Beispiel: Mitarbeiter aus dem KFZ Bereich droht mit Kündigungen. Dieser hat spezielle Qualifikation. Zertifizierter AU und Hochvolttrainer und Ähnliches. Für Grundlagen würde man mit angemessenem Aufwand neues Personal finden, für die speziellen Anforderungen nicht. Hier müsste man ansonsten erst teuer und langwierig Mitarbeiter auf Schulungen schicken.
Wäre hier eine Pauschale Ablehnung des Personalrats zulässig mit der Begründung , dann müssten alle KFZler die Zulage bekommen?
Das soll nur als Beispiel für meine Fragestellung dienen. Es könnte auch ein ITler sein, der sehr spezielle Fachkenntnisse hat.
--- End quote ---
Wenn der PR nicht zustimmt, kommt es zum Stufenverfahren (PR der übergeordneten Stelle HPR/BPR o.ä.) und zum Schluss zur Einigungsstelle.
Da kann man davon ausgehen, dass die nicht gegen einer grundsätzlichen Versagung von Zulagen sind
(die müssen sich ja nicht das gejaule der Kollegen anhören)
Und da nicht alle KFZtler nachweisen können, dass sie wegen Bindung von q. Personal Zulage fähig sind erledigt sich das...
Alternativ:
Die Begründung alle müssen Zulage bekommen kann eigentlich verworfen werden, da ja es durchaus dienstliche Gründe für die Zulage gibt, die eben nicht bei allen KFZtler zutrifft.
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