Guten Tag, ich habe folgende Fragen:
Mir wurde zum 01.03.2022 eine vorübergehend höherwertige Tätigkeit (E9c) übertragen befristet bis zum 28.02.2023. Ich bekomme deshalb seit dem 01.03.2022 eine Zulage von E9a S2 auf E9c S2.
Jetzt sieht es so aus, als könnte ich zum 01.03.2023 die Stelle dauerhaft übernehmen. Ich muss dafür ab dem 01.03.2023 mit dem Verwaltungsfachwirtlehrgang beginnen bzw. im Laufe des Jahres, wann dieser beginnt ist noch unklar. (Anmerkung: das Bundesland ist Brandenburg, soweit ich weiß haben wir keine Prüfungs- und Ausbildungspflicht, mein Arbeitgeber besteht jedoch darauf und ich habe auch kein Problem damit)
"Problem": Ab dem 01.04.2023 würde ich die Stufe 3 erreichen (E9a S3). Einstellungsdatum von mir war der 01.04.2021 mit der E9a S2.
Durch die dauerhafte Übertragung würde ich jedoch am 01.04.2023 nicht in die Stufe 3 gehen, sondern meine Stufenlaufzeit wäre dann am 01.03.2022 gestartet und ich müsste noch ein Jahr warten bis zur Stufe 3, also bis zum 01.03.2024, richtig?
Wäre eine Lösung für dieses "Problem", wenn ich meinem Arbeitgeber sage, dass ich erst zum 01.04.2023 die Stelle dauerhaft übernehmen möchte und ich für den Monat März 2023 nur meine E9a S2 bekomme, die Befristung läuft ja sowieso nur bis zum 28.02.2023.
Welche Möglichkeit gäbe es, wenn ich sowohl das erhöhte Gehalt für den März (Zulage zur E9c) mitnehmen möchte und trotzdem die Stufe 3 zum 01.04.2023 erreichen möchte. Die Befristung verlängern um einen Monat? Dann würde aber wahrscheinlich unterstellt werden, dass ich zum 01.03.2022 bereits die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen habe und meine Stufe 2 würde wie im oberen Fall am 01.03.2022 beginnen, sodass ich erst am 01.03.2024 die Stufe 3 erreichen würde.
Wenn ich während einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine andere Stufe erreiche. Kann mir diese Stufe überhaupt genommen werden, wenn im Anschluss an diese Übertragung mir dauerhaft die Stelle übertragen wird?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.