Autor Thema: vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeit + Stufenlaufzeit  (Read 2023 times)

MoJuThAn

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Guten Tag, ich habe folgende Fragen:

Mir wurde zum 01.03.2022 eine vorübergehend höherwertige Tätigkeit (E9c) übertragen befristet bis zum 28.02.2023. Ich bekomme deshalb seit dem 01.03.2022 eine Zulage von E9a S2 auf E9c S2.
Jetzt sieht es so aus, als könnte ich zum 01.03.2023 die Stelle dauerhaft übernehmen. Ich muss dafür ab dem 01.03.2023 mit dem Verwaltungsfachwirtlehrgang beginnen bzw. im Laufe des Jahres, wann dieser beginnt ist noch unklar. (Anmerkung: das Bundesland ist Brandenburg, soweit ich weiß haben wir keine Prüfungs- und Ausbildungspflicht, mein Arbeitgeber besteht jedoch darauf und ich habe auch kein Problem damit)

"Problem": Ab dem 01.04.2023 würde ich die Stufe 3 erreichen (E9a S3). Einstellungsdatum von mir war der 01.04.2021 mit der E9a S2.

Durch die dauerhafte Übertragung würde ich jedoch am 01.04.2023 nicht in die Stufe 3 gehen, sondern meine Stufenlaufzeit wäre dann am 01.03.2022 gestartet und ich müsste noch ein Jahr warten bis zur Stufe 3, also bis zum 01.03.2024, richtig?

Wäre eine Lösung für dieses "Problem", wenn ich meinem Arbeitgeber sage, dass ich erst zum 01.04.2023 die Stelle dauerhaft übernehmen möchte und ich für den Monat März 2023 nur meine E9a S2 bekomme, die Befristung läuft ja sowieso nur bis zum 28.02.2023.

Welche Möglichkeit gäbe es, wenn ich sowohl das erhöhte Gehalt für den März (Zulage zur E9c) mitnehmen möchte und trotzdem die Stufe 3 zum 01.04.2023 erreichen möchte. Die Befristung verlängern um einen Monat? Dann würde aber wahrscheinlich unterstellt werden, dass ich zum 01.03.2022 bereits die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen habe und meine Stufe 2 würde wie im oberen Fall am 01.03.2022 beginnen, sodass ich erst am 01.03.2024 die Stufe 3 erreichen würde.

Wenn ich während einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine andere Stufe erreiche. Kann mir diese Stufe überhaupt genommen werden, wenn im Anschluss an diese Übertragung mir dauerhaft die Stelle übertragen wird?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.




Kaiser80

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Durch die dauerhafte Übertragung würde ich jedoch am 01.04.2023 nicht in die Stufe 3 gehen, sondern meine Stufenlaufzeit wäre dann am 01.03.2022 gestartet und ich müsste noch ein Jahr warten bis zur Stufe 3, also bis zum 01.03.2024, richtig?

Ja, das wäre zutreffend, siehe Protokollerklärung zu §17 Abs.4.
Den daraus (möglicherweise) resultierenden Entgeltanspruch habe ich jetzt in deinem Fall aus Faulheit nicht nachvollzogen.

Die Befristung verlängern um einen Monat? Dann würde aber wahrscheinlich unterstellt werden, dass ich zum 01.03.2022 bereits die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen habe und meine Stufe 2 würde wie im oberen Fall am 01.03.2022 beginnen, sodass ich erst am 01.03.2024 die Stufe 3 erreichen würde.
Nein. Denn am 01.04.23 erreichtest du die HG/dauerhafte Übertragung nach 9c ja in Stufe 3. Hielte ich für die Eleganteste Lösung






MoJuThAn

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Durch die dauerhafte Übertragung würde ich jedoch am 01.04.2023 nicht in die Stufe 3 gehen, sondern meine Stufenlaufzeit wäre dann am 01.03.2022 gestartet und ich müsste noch ein Jahr warten bis zur Stufe 3, also bis zum 01.03.2024, richtig?

Ja, das wäre zutreffend, siehe Protokollerklärung zu §17 Abs.4.
Den daraus (möglicherweise) resultierenden Entgeltanspruch habe ich jetzt in deinem Fall aus Faulheit nicht nachvollzogen.

Die Befristung verlängern um einen Monat? Dann würde aber wahrscheinlich unterstellt werden, dass ich zum 01.03.2022 bereits die Tätigkeit dauerhaft übertragen bekommen habe und meine Stufe 2 würde wie im oberen Fall am 01.03.2022 beginnen, sodass ich erst am 01.03.2024 die Stufe 3 erreichen würde.
Nein. Denn am 01.04.23 erreichtest du die HG/dauerhafte Übertragung nach 9c ja in Stufe 3. Hielte ich für die Eleganteste Lösung







Nur für mein Verständnis nochmal. Sollte ich jetzt also darum bitten, dass die bis zum 28.02.2023 befristete vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit bis zum 31.03.2023 verlängert wird, sodass ich nahtlos am 01.04.2023 diese dauerhaft Übertragen bekomme und ich ab diesem Tag die E9c S3 habe?

Wenn ich das nicht mache, dann wird mir die Stelle ja bereits zum 01.03.2023 dauerhaft übertragen und ich verliere einen Teil meiner bisherigen Stufenlaufzeit weil ich dann die E9c S2 habe und erst am 01.03.2024 in die S3 komme.

JesuisSVA

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Wenn direkt im Anschluss an die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine Tätigkeit derselben höheren Wertigkeit dauerhaft übertragen wird, wird man entsprechend der PE zu § 17 Abs. 4 TVÖD hinsichtlich der Stufe so gestellt, als wäre man  bereits seit Beginn der vorübergehenden Übertragung in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Es wäre möglich, die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend bis zum 31.03.2023 (ein Freitag) zu übertragen und die dauerhafte Übertragung zum 03.04.2023 vorzunehmen.

MoJuThAn

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Okay, jetzt habe ich es verstanden. Vielen Dank.

Aber was passiert denn mit den Fällen, die innerhalb der Übertragung um eine Stufe steigen. Also von S2 auf S3 und diese dann aus der vorübergehenden in die dauerhafte gehen.

Beispiel
Eintrittsdatum 01.04.2021 S2
vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeit 01.04.2022 - 31.08.2023
01.04.2023 S3 zwischenzeitlich
Ab dem 01.09.2023 dauerhafte Übertragung
Dadurch, dass es dauerhaft und im Anschluss übertragen wurde, wird so getan als wäre die Übertragung am 01.04.2022 gewesen. Welche Stufe hat diese Person am 01.09.2023. E9c Stufe 3 weil diese ja bereits am 01.04.2023 erreicht wurde oder E9c Stufe 2 weil die Stufe 3 erst am 01.04.2024 erreicht wird?


JesuisSVA

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MoJuThAn

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Wenn direkt im Anschluss an die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine Tätigkeit derselben höheren Wertigkeit dauerhaft übertragen wird, wird man entsprechend der PE zu § 17 Abs. 4 TVÖD hinsichtlich der Stufe so gestellt, als wäre man  bereits seit Beginn der vorübergehenden Übertragung in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Es wäre möglich, die höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend bis zum 31.03.2023 (ein Freitag) zu übertragen und die dauerhafte Übertragung zum 03.04.2023 vorzunehmen.

Ich habe doch noch eine Frage, würde in diesem Fall die Stufenlaufzeit am 03.04.2023 beginnen oder am 01.03.2023 weil die dauerhafte Übertragung am 03.04.2023 im Anschluss an die vorübergehende Übertragung bis zum 31.03.2023 wäre?

JesuisSVA

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Die Stufenlaufzeit begänne am 03.04.2023, denn die dauerhafte Übertragung erfolgte ja eben gerade nicht direkt im Anschluss.

MoJuThAn

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Im Anschluss wäre in diesem Fall also der 01.04.2023 und die 2 Tage dazwischen reichen aus, ich verstehe.

Wie wird das Entgelt in solchen Fällen berechnet, wenn jemand nicht zum 01. des Monats um eine Stufe steigt, sondern erst zum 04. oder 15.? Wird dann unterstellt man wäre dennoch den ganzen Monat in der höheren Stufe oder wird es sogar anteilig berechnet?

JesuisSVA

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Ab dem ersten des Monats, siehe § 17 Abs. 4 Satz 4 TVÖD.