Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
WasDennNun:
Schätze mal, dass das die TVP nicht mit ihrer depperten Regelung gewollt haben.
JesuisSVA:
Die Regelung, die man vielleicht haben wollte, wäre "Wechseln Beschäftigte von [...], so können diese ungeachtet der Entgeltgruppe beim alten Arbeitgeber stufengleich oder in einer Stufe mit niedrigerer Ordnungsnummer übernommen werden."
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 16.09.2022 07:36 ---Die Regelung, die man vielleicht haben wollte, wäre "Wechseln Beschäftigte von [...], so können diese ungeachtet der Entgeltgruppe beim alten Arbeitgeber stufengleich oder in einer Stufe mit niedrigerer Ordnungsnummer übernommen werden."
--- End quote ---
oder als Basis für eine höhere EG genommen werden.
(Was ja im TV-L relevant wäre)
Wobei ich den Satz: "kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden" weiterhin wie folgt (nach deiner Darstellung fehlerhaft) interpretieren werden:
Man nehme die EG und Stufe des vorherigen AGs, überträgt diese zur EG Stufe in das System des neuen AGs und ermittelt davon ausgehen in welche Stufe der zukünftigen EG die Person eingestuft werden würde, wenn sie einen Tätigkeitswechsel innerhalb des AGs durchführen würden (also die herab-/höhergruppierungsregeln des TVs anwenden).
Ausgehend von dieser Stufe wähle ich diese oder eine niedrigere Stufe aus, die ich gewähren möchte.
Damit berücksichtige ich die Stufe ganz oder teilweise bei meiner Stufenzuordnung.
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