Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?

(1/14) > >>

Linchen:
Hallo Zusammen,

zum 01. Dezember diesen Jahres werde ich meinen Arbeitgeber wechseln. Zeitgleich auch vom TV-L zu TVÖD und von EG 6 zu EG 8.

Momentan bin ich in der Stufe 5 und frage mich gerade, in welche Stufe ich nun eingestellt werden würde? Das Netz hat mir bisher nur bedingt geholfen. Von ich fange quasi wieder von vorne an bis hin zu ich muss in 5 eingestuft werden, war alles dabei.

Falls es interessant dafür ist, die Stelle ist nahezu identisch mit meiner jetztigen, außer dass ich 3-4 weitere Aufgaben dazubekomme, daher vermutlich auch die andere EG.


Ja, ich könnte meinen zukünftigen Arbeitgeber fragen, ich finde aber, dass es aus meiner Sicht ein wenig "gierig" aussieht, wenn ich noch vor Vertragsunterzeichnung solche Dinge erfrage :-D

JesuisSVA:
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1, einschlägige Berufserfahrung ist nicht erkennbar. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus, das spätestens dann nicht mehr besteht, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Linchen:
Danke für die Antwort :-)

Also ist es tatsächlich so, dass ich bei "0" anfange, obwohl ich die letzten 12 Jahre dieselbe Tätigkeit gemacht habe (außer den 3-4 neuen Tätigkeiten)?

Dann brauche ich auch nicht mehr nachfragen, sobald mein Termin zur Unterzeichnung steht :-)

JesuisSVA:
Wenn Du den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hast, besteht durchaus noch die tarifliche Möglichkeit der Berücksichtigung förderlicher Zeiten. Du musst halt deutlich machen, dass Du für weniger als Stufe X nicht kommst.

Linchen:
Ne, die Unterschrift steht jetzt erst an.

Danke für die Info. Das hat für mich gleich zu Beginn dann den faden Beigeschmack von "die macht jetzt schon Stunk". 

Aber ich überleg es mir, zumindest mal vor der Unterschrift nochmal nachzuhaken.

Vielen Dank!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version