Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
JesuisSVA:
Gehaltsverhandlungen sind doch das Natürlichste von der Welt. Wenn man aus Deinem Nick auf Dein Geschlecht schließen darf, hast Du einen eindrucksvollen Beleg dafür abgeliefert, wie die Gender Pay Gap entsteht und dass es sich dabei weder um eine Diskriminierung noch um irgendeinen Mangel an "Gerechtigkeit" handelt.
Kaiser80:
Neben der berücksichtigung förderlicher Zeiten besteht auch bei unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§17 Abs. 2 ivm § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise zu berücksichtigen.
Wie der Vorredner sinngemäß sagte: "Fordern" musst du. Freiwillig geben die wenigsten AG im öD mehr als notwendig
JesuisSVA:
Da bislang keine Stufe der E8 erworben worden ist, kann tariflich auch keine Stufe ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung in E8 übernommen werden.
Kaiser80:
--- Zitat von: JesuisSVA am 13.09.2022 15:28 ---Da bislang keine Stufe der E8 erworben worden ist, kann tariflich auch keine Stufe ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung in E8 übernommen werden.
--- End quote ---
Das ergibt sich woraus? Es geht doch ums AV und nicht um die erreichte EG?
Linchen:
Ist angekommen. Ich werde versuchen, das Beste für mich herauszuholen :-)
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