Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
JesuisSVA:
--- Zitat von: Kaiser80 am 13.09.2022 15:30 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 13.09.2022 15:28 ---Da bislang keine Stufe der E8 erworben worden ist, kann tariflich auch keine Stufe ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung in E8 übernommen werden.
--- End quote ---
Das ergibt sich woraus? Es geht doch ums AV und nicht um die erreichte EG?
--- End quote ---
Es geht um eine bereits erworbene Stufe. Die Stufen der Entgelttabelle in der E6 sind ganz andere Stufen der Entgelttabelle als jene in der E8. In der E6 kann keine Stufe der E8 erworben worden sein, die sich übernehmen ließe.
Kaiser80:
Hm. Die Antwort stellt mich nicht zufrieden... Von einer EG ist in §17 Abs 4 Satz 5 doch keine Rede.
JesuisSVA:
§ 17 Abs. 4 TVÖD hat keinen Satz 5.
Kaiser80:
Ja, keine Ahnunng wo ich grad war. Auch §16 Abs. 2a (oder Wahlweise für S §16 Abs. 2.1 Satz 5.) treffen keine Aussage zur EG in Bezug auf die Stufe.
Ich möchte nur gerne den Fehler vermeiden; wir haben das schon reihenweise angewandt...
JesuisSVA:
Im § 16 Abs. 2a TVÖD VKA/TV-L bzw. § 16 Abs. 3 TVÖD Bund geht es jeweils um die "erworbene Stufe". Sofern Du Dich nicht in die Behauptung versteigst, die Stufen der E6 wären dieselben Stufen der Entgelttabelle wie die Stufen der E8, gibt es bei einer anderen Entgeltgruppe keine bereits erworbene Stufe.
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