Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
Kaiser80:
Gut, dann baue ich auf die gleiche Unwissenheit wie unsere PA und handele als PR halt irrend im Sinne der neu einzustellenden Beschäftigten aus andern öD AV...
Ich versthe schon die Logik dahinter, aber der Wortlaut will mir so nicht in den Kopf!
JesuisSVA:
Übertarifliches Handeln ist ja nunmal auch keines, das der Personalrat monieren müsste...
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 13.09.2022 15:58 ---Im § 16 Abs. 2a TVÖD VKA/TV-L bzw. § 16 Abs. 3 TVÖD Bund geht es jeweils um die "erworbene Stufe". Sofern Du Dich nicht in die Behauptung versteigst, die Stufen der E6 wären dieselben Stufen der Entgelttabelle wie die Stufen der E8, gibt es bei einer anderen Entgeltgruppe keine bereits erworbene Stufe.
--- End quote ---
Man nimmt die erworbene Stufe der EG6, erkennt diese an und führt eine Höhergruppierung durch und findet dann die Stufe der EG8. Voila.
Im TV-L natürlich mit entsprechendem möglichen Stufenverlust.
JesuisSVA:
Das bedingte allerdings eine Einstellung in E6 und eine anschließende Tätigkeitsänderung.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 13.09.2022 16:57 ---Das bedingte allerdings eine Einstellung in E6 und eine anschließende Tätigkeitsänderung.
--- End quote ---
Tja, jeder erlebt mal die juristische Sekunde
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