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Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?

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JesuisSVA:
Tja, jeder erlebt mal den allzu mutigen Versuch der Umgehung des Kommunalverfassungsrechts des jeweiligen Landes und dessen Beanstandung durch die Aufsicht. Oder gibt es mittlerweile ein Land, das übertarifliches Handeln der Kommunen nicht per GemO untersagt und der Sachverhalt spielt dort?

WasDennNun:
Eben jeder erlebt das irgendwann, bis dahin können depperte Kalkriesler (oder gutmütige Personaler) einfach mal sich darauf ausruhen, mal was pro AN falsch (oder gar nicht) verstanden zu haben.

Oder gibt es klare BAG Urteile bzgl. des Sachverhaltes? Dann sieht es natürlich Asche aus.
Bis dahin sind es doch nur unterschiedliche Rechtsmeinungen, wie so oft....

JesuisSVA:
Inwiefern sollte das BAG darüber zu befinden haben, ob eine Einstellung in einer Entgeltgruppe unter Übernahme einer bestehenden Stufe und die Höhergruppierung in der folgenden juristischen Sekunde einen untauglichen Versuch zum Umgehen kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen darstellt?

WasDennNun:
Wenn ein Personaler EG und EG und Stufe und Stufe und anerkennen und bla blubb so wie ich es geschrieben habe durchführt, weil er den Tariftext so verstanden hat.
Dann braucht es doch ein Gerichtsurteil, um ihn davon abzuhalten es zu tun.
Oder?
Oder steht in den kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen explizit drin, dass man das nicht machen darf?

JesuisSVA:
Was sollte das BAG damit zu schaffen haben?

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