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Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?

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WasDennNun:

--- Zitat von: JesuisSVA am 13.09.2022 21:11 ---Was sollte das BAG damit zu schaffen haben?

--- End quote ---
Ein Arbeitsgerichtsurteil ist doch nur ein Juristischer Einzelfall Katzentisch

JesuisSVA:
Das mag so sein, beantwortet aber die Frage nicht.

WasDennNun:
BAG wäre doch die letzte Instanz die klären könnte, was korrektes handeln ist, solange der Tariftext nicht unmissverständlich geschrieben ist.

Oder anders ausgedrückt.
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass es übertariflich ist?
und somit dass es eine Verstoß gegen die  kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?

JesuisSVA:
Es geht nicht um das von Kaiser80 geschilderte Vorgehen, sondern um das von Dir geschilderte. Das Bundesarbeitsgericht heißt so, weil es über arbeitsrechtliche Angelegenheiten urteilt. Es handelt sich aber nicht um eine solche noch wäre übertarifliches Handeln eines Arbeitgebers arbeitsrechtlich zu beanstanden.

WasDennNun:

--- Zitat von: JesuisSVA am 13.09.2022 21:41 ---Es geht nicht um das von Kaiser80 geschilderte Vorgehen, sondern um das von Dir geschilderte. Das Bundesarbeitsgericht heißt so, weil es über arbeitsrechtliche Angelegenheiten urteilt. Es handelt sich aber nicht um eine solche noch wäre übertarifliches Handeln eines Arbeitgebers arbeitsrechtlich zu beanstanden.

--- End quote ---
Ok, verstanden.
Bleibt die Frage:
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass dieses übertariflich ist und somit gegen die  kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?

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