Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
JesuisSVA:
Sofern eine behördliche Feststellung einer nach Landesrecht zuständigen Behörde diesbezüglich erfolgt und diese nicht angegriffen werden kann oder angegriffen wird, die feststellende Behörde ansonsten wird das den Verwaltungsgerichtszweig gehen.
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 07:17 ---Ok, verstanden.
Bleibt die Frage:
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass dieses übertariflich ist und somit gegen die kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?
--- End quote ---
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde z.B. Kommunalaufsicht, Rechnungshöfe. Ich sehe aber jetzt wenig Entdeckunsrisiko...
JesuisSVA:
Sich rechtskonform zu verhalten, sollte gerade in der öffentlichen Verwaltung nicht davon abhängen, ob das Risiko besteht, bei Fehlverhalten erwischt zu werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 14.09.2022 07:22 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 07:17 ---Ok, verstanden.
Bleibt die Frage:
Wenn jemand die Stufe (so wie Kaiser80, also EG6 Stufe 6 kann bei Neueinstellung mitgenommen werden und führt zur EG8 Stufe 6) interpretiert, wer stellt fest, dass dieses übertariflich ist und somit gegen die kommunalverfassungsrechtlicher Beschränkungen ist?
--- End quote ---
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde z.B. Kommunalaufsicht, Rechnungshöfe. Ich sehe aber jetzt wenig Entdeckunsrisiko...
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Also ich kann eure Vorgehensweise durchaus als tariflich korrekte ansehen, ist aber ja nur mein unmaßgebliche Rechtsmeinung.
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 07:30 ---Sich rechtskonform zu verhalten, sollte gerade in der öffentlichen Verwaltung nicht davon abhängen, ob das Risiko besteht, bei Fehlverhalten erwischt zu werden.
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Ja, aber es ist doch nur ein Rechtsmeinung, dass die Vorgehensweise von kaiser80 fehlerhaft ist, solange es keine Klärung vor dem Verwaltungsgericht gibt, wie die Stufen in diesem Fall tariflich zu werten sind, oder?
JesuisSVA:
Es ist auch erstmal eine Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft, dass Du ein Mörder bist, weil Du aus antisemitischer Motivation heraus 16 Synagogenbesucher erschossen hast. Ist es jetzt erstmal okay, in einer Synagoge um sich zu schießen?
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