Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wechsel des Arbeitsgeber inkl. Wechsel der Entgeldgruppe - Welche Stufe?
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 12:45 ---Es ist auch erstmal eine Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft, dass Du ein Mörder bist, weil Du aus antisemitischer Motivation heraus 16 Synagogenbesucher erschossen hast. Ist es jetzt erstmal okay, in einer Synagoge um sich zu schießen?
--- End quote ---
Da es offensichtlich ist, dass ich ein Verbrechen begehen, sicherlich nicht.
Allerdings, wenn mein rumgeballerer aus Notwehr oder Gefahrenabwehr geschieht, dann weil es 16 Synagogenbesucher mit Bomben um Bauch sind, die die 1000 anderen Besuchern in die Luft jagen, dann würde ich es anders sehen.
Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 12:52 ---Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.
--- End quote ---
Naja, um ehrlich zu sein haben sich wir als PR und auch die Diensstelle tatsächlich geirrt. Wir haben nicht wissentlich falsch gehandelt, deshalb ja auch men "penetrantes" Nachhaken. Von daher...
Und es bleibt auch dabei. Ohne aktive Anzeige würde das (bei) unserer Kommunalaufsicht NIE auffallen. NIE
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 14.09.2022 13:03 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 12:52 ---Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.
--- End quote ---
Naja, um ehrlich zu sein haben sich wir als PR und auch die Diensstelle tatsächlich geirrt. Wir haben nicht wissentlich falsch gehandelt, deshalb ja auch men "penetrantes" Nachhaken. Von daher...
Und es bleibt auch dabei. Ohne aktive Anzeige würde das (bei) unserer Kommunalaufsicht NIE auffallen. NIE
--- End quote ---
Weil die NIE mit verstand hinschauen?
Oder weil sie die gleiche Rechtsmeinung teilen?
JesuisSVA:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.09.2022 12:52 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 14.09.2022 12:45 ---Es ist auch erstmal eine Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft, dass Du ein Mörder bist, weil Du aus antisemitischer Motivation heraus 16 Synagogenbesucher erschossen hast. Ist es jetzt erstmal okay, in einer Synagoge um sich zu schießen?
--- End quote ---
Da es offensichtlich ist, dass ich ein Verbrechen begehen, sicherlich nicht.
Allerdings, wenn mein rumgeballerer aus Notwehr oder Gefahrenabwehr geschieht, dann weil es 16 Synagogenbesucher mit Bomben um Bauch sind, die die 1000 anderen Besuchern in die Luft jagen, dann würde ich es anders sehen.
Aber ob das Vorgehen so wie Kaiser80 es macht mit deinem Vergleich vergleichbar ist.
Sicherlich nicht.
Es geht darum, dass man diese Stufenregelung anders interpretieren kann, als du sie interpretierst, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass du mit deiner Interpretation recht hast, so ist sie ja doch nur eine Rechtsmeinung.
--- End quote ---
Ja und die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft ist auch erstmal nur eine Rechtsmeinung. Es ist nicht selten, dass diese nicht vor Gericht bestätigt wird. Dort gilt sogar die grundsätzliche Vermutung der Unschuld, ein vergleichbares Institut gibt es im Verwaltungsrecht nicht. Während also bei meinem Beispiel sogar zunächst davon auszugehen ist, die Staatsanwaltschaft läge falsch und der mutmaßliche Täter unschuldig, wäre das im Hinblick auf das Verwaltungshandeln, ganz gleich ob bei Kaiser80 oder bei Dir, eben gerade nicht der Fall. Wenn Du also sagst, man solle nicht erstmal aus antisemitischen Motiven Menschen in einer Synagoge niederschießen, weil es ja zunächst nur eine Rechtsmeinung ist, dass das Unrecht ist, musst Du dies auch im Hinblick auf die beiden Beispiele tun.
Kaiser80:
Ernste Frage: Weisst du überhaupt was ne Kommunalaufsicht i.d.R. so "tut"?
Ausser bei ner wirklich groß angelegten überörtlichen Prüfung oder anonymen Sachverhalten kriegen die sowas schlicht überhaupt nicht zu Gesicht.
Die Kommunalaufsicht unserem LK ist für >15 Haushalte der Kommunen zuständig, mit was weiss ich wievielen Personalmaßnahmen und ist nichtmal mit ner Handvoll Personal ausgestattet...nicht nur da stellt sich schon die Frage der Existenzberechtigug ob der offensichtlichen Wirkungslosigkeit der Aufsicht.
Das rechtfertigt natürlich kein bewusst rechtswidriges Handeln, keine Frage.
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