Hallo liebe Forum Kolleg*innen.
Ich befinde mich momentan in Verhandlung mit unserem Geschäftsführer über meine zukünftige Eingruppierung.
Ich bin im Oktober 2020 als Quereinsteiger in einer WfbM als Produktionshelfer angefangen.
Bei der Einstellung war das Ziel gesetzt in Zukunft als Gruppenleiter im Verein mitzuwirken.
Ich habe bereits einige Tätigkeiten eines Gruppenleiters übernommen und bilde mich seit anfang des Jahres Berufsbegleitend zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung fort.
Im jetzt auslaufenden Arbeitsverhältnis werde ich nach TVöD BT-E E6 Stufe 4 bezahlt (3125€).
Mit meinen derzeitigen Tätigkeiten welche zunehmend das Arbeitsprofil einer Gruppenleitung aufweisen habe ich mit meinem kommenden Festvertrag eine Eingruppierung in den TVöD SuE verlangt mit entsprechender Vergütung.
Mein Chef hat mich darüber in Kenntniss gesetzt, dass dieses Jahr eine Ergänzung
zur Einstufung von Gruppenleitern vorgenommen worden ist.
Nämlich werden zukünftig Gruppenleiter ohne Pädagogische Zusatzqualifikation nicht mehr in Klasse S7
eingruppiert sondern in S4 Gruppe 2 (2936€) Uff..
Da dies doch ein deutliches Minus zu meinem jetzigen Gehalt ist, kam er mir entgegen auf Gruppe 3 (3105€)
und hat Argumentiert das es ja kein Minus mehr ist da ja zukünftig die 130€ Pauschale noch zusätzlich kommen.
Ich tue mich mit dieser Aussage schwer, da es für mich Unverständlich ist, dass es für mehr Arbeit und Verantwortung ein geringeres
Tabellenentgelt gibt. Pauschale hin oder her!
Leider schaltet mein Chef auf sturr und verweist das er sich an den TVöD hält und er sich sonst
bei Überprüfungen haftbar macht. Ihm wären die Hände gebunden.
Nun habe ich Infos recherchiert von denen ich aber nicht weiss ob sie in meinem Fall Anwendung finden können, da es sich ja nicht um eine typische Höhergruppierung von einer S in eine höhere S handelt.
Da wären zum einen die Stufengleiche Höhergruppierung siehe Tvöd VKA Höhergruppierung
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.htmlund- "Beschäftigte werden derjenigen Stufe zugeordnet,
in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten"
siehe unten auf Seite
https://www.[xxx]/tvoed/sue.html
Liebe Schwarmintelligenz des Öffentlichen Dienstes ich beschwöre euch!
was haltet ihr von meinem Fall?
Ein weiteres Verhandlungsgespräch steht noch aus und ich weiss noch nicht worauf ich meine Argumentation stützen möchte. Meine Argumente der Mehrarbeit- und Verantwortung fruchten nicht,
also muss ich ihn mit entsprechenden Regelungen im TVöD konfrontieren und ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!