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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?

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was_guckst_du:
...mobiles Arbeiten (nicht alternierende Telearbeit) ist bei uns gekennzeichnet durch die Nutzung privater Endgeräte...

WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.09.2022 07:17 ---...mobiles Arbeiten (nicht alternierende Telearbeit) ist bei uns gekennzeichnet durch die Nutzung privater Endgeräte...

--- End quote ---
bei uns sind private Endgeräte nur erlaubt wenn es kabelgebunden Kopfhörer sind, USB ausgeschlossen  8)

Johann:
Einerseits ist es schön, dass es in Deutschland klare Regeln zur Arbeitszeit gibt. Andererseits verkennt es, dass es nicht mehr nur Jobs gibt, die von Mo-Fr zwischen 9-17 Uhr stattfinden oder alternativ im 3-Schicht-System, sondern weitaus flexiblere Tätigkeiten gibt.

Als Softwareentwickler würde ich am Liebsten abends ab 19 Uhr arbeiten so lange wie ich eben produktiv bin. Geht nicht, weil bei uns ab 20 Uhr nicht gearbeitet werden darf. Manchmal fallen mir in der Freizeit Lösungen für arbeitsbezogene Probleme ein, die an keiner Stelle als Arbeitszeit auftauchen. Statt einfach sagen zu können: "Arbeitet wann ihr wollt, eure Aufgaben findet ihr eh im Backlog, kommt gut mit dem Projekt voran, dann ist es auch egal wenn ihr nur 20h buckelt."

Ein Beispiel aus der deutschen Post: Zustellerin hat anfangs für ihre Tour noch 9h gebraucht, wurde dann immer schneller und konnte nach einigen Jahren immer schon nach 6h nach Hause gehen. Mittlerweile muss sie stempeln und wird quasi gezwungen, langsamer zu arbeiten und ihre Zeit zu vertrödeln.

JesuisSVA:
Das ist aber keine deutsche Regelung zur Arbeitszeit, es ist eine Deines Arbeitgebers. Ausser dem grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit, der 10h-Grenze pro Tag und der Ruhepause von 11 Stunden gibt es keine allgemeingültigen einschränkenden Faktoren. Das sind recht wenige und auch nur schwach limitierende Faktoren.

Organisator:

--- Zitat von: JesuisSVA am 16.09.2022 12:48 ---Das ist aber keine deutsche Regelung zur Arbeitszeit, es ist eine Deines Arbeitgebers. Ausser dem grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit, der 10h-Grenze pro Tag und der Ruhepause von 11 Stunden gibt es keine allgemeingültigen einschränkenden Faktoren. Das sind recht wenige und auch nur schwach limitierende Faktoren.

--- End quote ---

Zumal in einigen Ämtern, in denen eine relevante Anzahl an Beamten arbeitet, die 10-Stunden-Grenze pro Tag auch auf 13 Stunden angehoben werden kann.

Allenfalls nachvollziehbar - auch aus haushalterischen Gründen - ist die Vermeidung von Zuschlägen durch die Eingrenzung der werktäglichen Arbeitszeitkorridore.

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