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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?
WasDennNun:
@cyrix
Ich schätze da werden dann viele halt die WE Zeiten in der Woche aufschreiben, wo sie zur Entspannung netflixen,
nur damit es keinen Ärger gibt und alle zufrieden sind.
Es ist ja keine Arbeitszeitbetrug sondern ein Arbeitszeitpunktbetrug😇 und Selbstbetrug.
Britta2:
Heutzutage trägt doch jeder so schon Dienst-Handy und/oder Dienst-Laptop, auch die Außendienstler.
Installierte Apps zeichnen auf und teilen der Personalstelle jeden Tastendruck sowie on/off mit.
Besser klappt gar keine Arbeitszeiterfassung. Im Büro dagegen eher weniger. Gruppentratsch stundenlang und odrt ist lediglich Anwesenheitserfassung.
Britta2:
Übrigens - die Arbeit mit Dienstgeräten "mobil" gestattet dem AG nicht nur die Erfassung der Arbeitszeit per App etc (und gern auch problemlos jeden einzelnen Tatstaturbefehl inklusive eingegebener Passwörter ...) - es ermöglicht ganz unauffällig auch die konstante Standortüberwachung = daheim oder in der Datsche oder am Badesee oder in der Shopping-Mall? Wo befindet sich jetzt um diese Minute mein Außendienstler (beim Bäcker oder beim Kunden?)?
Es lebe der totale Überwachungsstaat - weil AN ja bekanntlich zu gern faulenzen und man keinem trauen darf.
Anwesenheit am Arbeitsplatz dageegen - lässt genau das außen vor (Kollege kann ungehindert 20 Raucherpausen in der Nähe genießen - Hauptsache, er hat sich morgens und nachmittags korrekt ein-/ausgetragen.
(Und wenn sich jetzt wieder jemand künstlich aufregt wie vor wenigen Tagen, um welche Uhrzeit ich das hier getippt habe - ich habe mega Schmerzen nach Arbeitsunfall und liege darum nicht brav im flauschigen Bett!)
WasDennNun:
--- Zitat von: Britta2 am 16.09.2022 02:19 ---Heutzutage trägt doch jeder so schon Dienst-Handy und/oder Dienst-Laptop, auch die Außendienstler.
Installierte Apps zeichnen auf und teilen der Personalstelle jeden Tastendruck sowie on/off mit.
Besser klappt gar keine Arbeitszeiterfassung. Im Büro dagegen eher weniger. Gruppentratsch stundenlang und odrt ist lediglich Anwesenheitserfassung.
--- End quote ---
Selber Schuld wenn der PR dem zustimmt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Britta2 am 16.09.2022 05:37 ---Übrigens - die Arbeit mit Dienstgeräten "mobil" gestattet dem AG nicht nur die Erfassung der Arbeitszeit per App etc (und gern auch problemlos jeden einzelnen Tatstaturbefehl inklusive eingegebener Passwörter ...) - es ermöglicht ganz unauffällig auch die konstante Standortüberwachung = daheim oder in der Datsche oder am Badesee oder in der Shopping-Mall? Wo befindet sich jetzt um diese Minute mein Außendienstler (beim Bäcker oder beim Kunden?)?
Es lebe der totale Überwachungsstaat - weil AN ja bekanntlich zu gern faulenzen und man keinem trauen darf.
Anwesenheit am Arbeitsplatz dageegen - lässt genau das außen vor (Kollege kann ungehindert 20 Raucherpausen in der Nähe genießen - Hauptsache, er hat sich morgens und nachmittags korrekt ein-/ausgetragen.
(Und wenn sich jetzt wieder jemand künstlich aufregt wie vor wenigen Tagen, um welche Uhrzeit ich das hier getippt habe - ich habe mega Schmerzen nach Arbeitsunfall und liege darum nicht brav im flauschigen Bett!)
--- End quote ---
Nicht die Arbeit mit Dienstgerät gestattet es dem AG, sondern der AN via PR.
Aber bekanntermaßen hast du ja ein depperten PR und einen illegal tätigen AG
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