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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?
Organisator:
--- Zitat von: cyrix42 am 15.09.2022 16:37 ---Wenn hier jemand auf die Idee kommt, meine Arbeitszeiten zu erfassen: Muss ich mich dann auch an solche Dinge wie Arbeitsschutz halten? Darf ich dann eigentlich sonntags oder nachts arbeiten? Muss ich dann auch Pausenzeiten einhalten? Und wie genau trenne ich überhaupt berufliche Forschung vom Nachdenken über die gleichen mathematischen Probleme in der Freizeit?
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Wie jeder Arbeitnehmer:
Ja, grundsätzlich nein, ja. Durch Beginn / Ende der Arbeitszeiterfassung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaldron am 15.09.2022 15:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.09.2022 15:30 ---Da wir ein Zeiterfassungssystem haben, welches man per Browser mit Einbuchtungen und Ausbuchungen stuern kann, sehe ich da keinen Handlungs- oder Gedankenverschwendungsbedarf.
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Ich sehe einige praktische Hindernisse. Es gibt genügend Modelle mit Vertrauensarbeitszeit, das würde so nicht mehr gehen. Wenn ich (wie hier) mehr als oft 20 min brauche, bis ich online bin, lasse ich das korrigieren -> erhöhter Aufwand für Vorgesetzte, gerade wenn viele im HO sind, usw. Und, wie gesagt die missbräuchliche Anwendung war schon immer ein Thema.
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Ja, die Vertrauensarbeitszeit. Schön war die Zeit als ich das noch hatte…..
Mal 60h gerackert mal 20h ganz wie es Projekt, Wetter und Laune zugelassen hat.
Wird denn jetzt zwingend vom AG verlangt, dass er Live Datenerhebungen macht?
Oder schreibt man jetzt bei Vertrauensarbeitszeit halt seine Stunden auf und trägt es einmal die Wochen ein?
Wenn das System 20 min braucht bis es losgehen kann, dann trägt man es halt entsprechend ein.
Geht bei uns ohne Vorgesetzten, also ist es kein praktisches sondern dämliches Hinderniss.
Aber ist doch schön für den Cheffe, endlich ist er zu was nütze.
Und ein AG der Misstrauisch gegenüber seinen AN ist, hat halt einfach mal mehr arbeit.
WasDennNun:
--- Zitat von: cyrix42 am 15.09.2022 16:37 ---Wenn hier jemand auf die Idee kommt, meine Arbeitszeiten zu erfassen: Muss ich mich dann auch an solche Dinge wie Arbeitsschutz halten? Darf ich dann eigentlich sonntags oder nachts arbeiten? Muss ich dann auch Pausenzeiten einhalten? Und wie genau trenne ich überhaupt berufliche Forschung vom Nachdenken über die gleichen mathematischen Probleme in der Freizeit?
Wenn man Arbeitszeit als Zeit, in der man in einem System eingelogt ist, o.Ä. definiert, dann kann man das objektiv messen. Aber tatsächlich die Zeit, in der gearbeitet wird? Das halte ich für schwierig.
Will sagen: In meinem Arbeitsvertrag stehen zwar 38,7h Wochenarbeitszeit. Aber hier eine minutengenaue Abrechnung durchführen zu wollen passt einfach nicht zur Aufgabe eines WiMis.
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Als WiMi ist man eh 24/7 tätig und schreibt, dann halt ganz artig seine Zeiten so auf, dass die Wochenarbeitszeit erreicht wird.
Sonntags und Nachts darfst du bei uns gerne Zeiten erfassen, sie werden aber nur als AZ anerkannt, wenn sie angeordnet und vom PR genehmigt wurden. ::)
cyrix42:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.09.2022 18:19 ---Als WiMi ist man eh 24/7 tätig und schreibt, dann halt ganz artig seine Zeiten so auf, dass die Wochenarbeitszeit erreicht wird.
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Das befürchte ich auch. Also wird es eine Farce. Wenn ich etwa am Wochenende, und das meint auch sonntags, Dinge für die nächste Woche vorbereite, dann ist das Arbeitszeit, die mir dann die Arbeit während der Woche entzerrt und die Situation entspannt. Und wenn mir die Lösung für ein Problem einfällt, dann warte ich nicht, bis irgendwie mein 9-to-5-Job wieder beginnt, sondern schreibe den Spaß direkt auf. Wie machen das eigentlich andere in kreativen Berufen? Da kann man sich ja auch schlecht nach vorgegebenen Arbeitszeiten richten...
JesuisSVA:
Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten und war auch bislang bereits zwingend zu erfassen.
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