Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?

<< < (2/14) > >>

JesuisSVA:
Vertrauensarbeitszeit bedeutete noch nie, dass Arbeitszeit nicht erfasst würde. Das kann zwar bei solchen Modellen praktisch so umgesetzt worden sein, zwingend war das nicht. Und das Urteil legt auch nicht fest, wie zu erfassen ist.

Kaiser80:

--- Zitat von: JesuisSVA am 15.09.2022 15:47 ---Und das Urteil legt auch nicht fest, wie zu erfassen ist.

--- End quote ---
Eben. Man kann auch excel listen führen, abzeichnen, abheften oder einscannen. Was da als fetter Paukenschlag in der Presse/Medien vertickt wird...Na ja

Zinc:

--- Zitat von: Kaldron am 15.09.2022 15:26 ---Wie einige bereits mitbekommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht ein recht weitreichendes Urteil zur Erfassung von Arbeitszeiten gefällt, in dem die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten verstärkt wurde.

Wie seht ihr das?

Falls bei jedem Beschäftigten zu jeder Zeit die Arbeitszeit erfasst werden müsste, sehe ich besonders bei sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen einen großen Spagat zwischen minutengenauer Erfassung, "Überwachung" und selbständigem Handeln der Mitarbeiter. Zusätzlich große Herausforderungen in der Umsetzung, indem Aufwand, Nutzen und Missbrauch angemessen berücksichtigt werden müssen.
Wenn ich mir jedoch die Schnelligkeit und Gründlichkeit der Dienstherrn in Bezug auf die Alimentation der Beamten ansehe, kann auf der anderen Seite eine Umsetzung noch ein paar Jahre dauern.  8)

--- End quote ---

Ich versteh deinen Titel nicht. Wieso soll sich aufgrund dieses Urteils das mobile Arbeiten verabschieden? Wir arbeiten auch seit Corona ca. 70/30 mobil und stechen uns trotzdem ein und aus, wie in der Dienststelle. Läuft doch heutzutage alles digital. Im Home-Office wird sich halt im Bett eingestochen, die Arbeitszeit wird erfasst.

Kaiser80:

--- Zitat von: Zinc am 15.09.2022 16:23 --- Im Home-Office wird sich halt im Bett eingestochen...

--- End quote ---
Ferkel ;D

cyrix42:
Wenn hier jemand auf die Idee kommt, meine Arbeitszeiten zu erfassen: Muss ich mich dann auch an solche Dinge wie Arbeitsschutz halten? Darf ich dann eigentlich sonntags oder nachts arbeiten? Muss ich dann auch Pausenzeiten einhalten? Und wie genau trenne ich überhaupt berufliche Forschung vom Nachdenken über die gleichen mathematischen Probleme in der Freizeit?

Wenn man Arbeitszeit als Zeit, in der man in einem System eingelogt ist, o.Ä. definiert, dann kann man das objektiv messen. Aber tatsächlich die Zeit, in der gearbeitet wird? Das halte ich für schwierig.

Will sagen: In meinem Arbeitsvertrag stehen zwar 38,7h Wochenarbeitszeit. Aber hier eine minutengenaue Abrechnung durchführen zu wollen passt einfach nicht zur Aufgabe eines WiMis.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version