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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?
WasDennNun:
--- Zitat von: Tiffy am 17.09.2022 15:35 --- Ob jemand immer zu gleichen Zeiten arbeitet oder gleitet, ist doch hinsichtlich der Eerfassungsfrage völlig unerheblich. Festen Arbeitszeiten wohnt nicht die Garantie inne, dass sich jeder automatisch immer daran hält bzw. überhaupt zum Dienst kommt.
--- End quote ---
Grundsätzlich ist ein War da, mach ein Strich -> Daten Mit Anfang Ende erfasst!
doch einfacher als manuell Zeiten einzutragen und auszuwerten.
Davon, ab: Wenn irgendwelche Menschen der Meinung sind, sie würden überwacht werden, wenn sie ihre Arbeitszeiten (elektronisch) erfassen müssen, dann würde ich als AG halt einfach mit der Auszahlung des vertraglich zugesicherten Entgeltes warten, bis die Kollegen nachgewiesen haben, dass sie ihre Zeiten auch erbracht haben.
JesuisSVA:
Da ein „war da“ nicht genügt, sondern Beginn, Unterbrechung und Ende der Arbeitszeit erfasst werden müssen, kann dahingestellt bleiben, ob es einfacher wäre.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Britta2 am 17.09.2022 13:17 ---@Hanseatin - wenn Du weißt, dass Kameras bis vors Klo hängen (aber per Anweisung versteckt und kaum jemand weiß es) und Du ganztags minutiös überwacht wirst - zugleich aber der morgendliche Start bestritten (trotz Stechkarte seit vielen Jahren) - und Du siehst, welch ausschweifende Kaffeerunden die Personalverwaltung in der Arbeitszeit genießt - dann reagierst Du vermutlich NICHT wie ich ... soviel Baldrian kann man gar nicht trinken, um derart gelassen zu bleiben.
Die IT hat zudem keine Langeweile sondern führt Befehle aus.
--- End quote ---
...ich glaube, du solltest nicht nur aufgrund des Arbeitsunfalls das Bett hüten...
Dakmer:
In Zeiten der Digitalisierung sehe ich keinen negativen Zusammhang zwischen Ein- u. Ausstempeln und mobilem Arbeiten.
Ich melde mich telefonisch an und ab über eigens dafür eingerichtete Telefonummern. Eine nette Automatendame nimmt meine Buchung entgegen. Am Laptop melde ich mich dann an bzw. ab.
So sind meine Zeiten genau erfasst und ich kann sie auch in einem Buchungsprogramm einsehen.
Gehe ich zwischendurch zum Arzt, zum Einkaufen oder sonstwo hin, dann melde ich mich telefonisch ab und später wieder an.
Darin sehe ich keine negative Überwachung, sondern bin sehr froh, dass es so einfach geht.
JesuisSVA:
Es gibt auch keinen Zusammenhang zwischen Ein- und Ausstempeln und dem BAG-Urteil.
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