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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?
JesuisSVA:
Die Kernarbeitszeit sagt nichts über die Arbeitszeit aus. Sie erleichtert also die Erfassung der Arbeitszeit überhaupt nicht.
WasDennNun:
Oh sorry, ich meinte natürlich eine Kernarbeitszeit, die der höhe der Wochenarbeitszeit entspricht.
Dann gilt grundsätzlich Kernarbeitszeit = Arbeitszeit
Und ein Kreidestrich bei der entsprechende Woche ist eine Erleichterung Arbeitszeiterfassung
oder anders ausgedrückt: Die Arbeitszeiten werden wie anno tuk vorgegeben.
JesuisSVA:
Also keine Kernarbeitszeit, sondern feste Arbeitszeit. Aber auch die wäre arbeitstäglich zu erfassen.
Britta2:
@Hanseatin - wenn Du weißt, dass Kameras bis vors Klo hängen (aber per Anweisung versteckt und kaum jemand weiß es) und Du ganztags minutiös überwacht wirst - zugleich aber der morgendliche Start bestritten (trotz Stechkarte seit vielen Jahren) - und Du siehst, welch ausschweifende Kaffeerunden die Personalverwaltung in der Arbeitszeit genießt - dann reagierst Du vermutlich NICHT wie ich ... soviel Baldrian kann man gar nicht trinken, um derart gelassen zu bleiben.
Die IT hat zudem keine Langeweile sondern führt Befehle aus.
Tiffy:
Es geht ja - mit Blick auf die obige Diskussion um Kern- oder feste Arbeitszeiten - überhaupt nicht darum, Arbeitszeiten festzulegen, sondern An- und Abwesenheit zu dokumentieren. Es nützt mir ja nichts, mit jemandem zu vereinbaren, dass er täglich von 7.30 bis 16 Uhr da zu sein hat, ich aber nicht dokumentieren kann, dass er dies auch wirklich macht. Ob jemand immer zu gleichen Zeiten arbeitet oder gleitet, ist doch hinsichtlich der Erfassungsfrage völlig unerheblich. Festen Arbeitszeiten wohnt nicht die Garantie inne, dass sich jeder automatisch immer daran hält bzw. überhaupt zum Dienst kommt.
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