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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?

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FGL:

--- Zitat von: JesuisSVA am 22.09.2022 13:16 ---Wo sollte da ein Problem bestehen? In eine Liste oder Exceltabelle einzutragen, dass man von 17:16 bis 18:41 Klausuren korrigiert hat, sollten selbst Lehrer hinbekommen. Naja, zumindest ein größerer Teil davon.

--- End quote ---
Fixed it.

was_guckst_du:
...warum sollten Lehrer das tun...der AG ist gehalten, die Arbeitszeit zu erfassen ;D

JesuisSVA:
Und wie bewältigt der öffentliche Arbeitgeber, der ja keine natürliche Person ist, seine Aufgaben? Er bedient sich dazu seines Personals. Zu dem gehören u.a. auch die Lehrer.

was_guckst_du:
...indem er dafür die techn. Voraussetzung schafft...das willkürliche Eintragen irgendwelcher (Phantasie)Werte in Excelltabellen reicht für eine Erfassung im Sinne der EugH-Entschridung jedenfalls nicht aus...

Herbert Meyer:

--- Zitat von: Armin am 22.09.2022 13:06 ---Und wie soll wie soll das dann in den Schulen laufen? Die Lehrkräfte müssen keine 40 Stunden unterrichten. 24 Unterricht in der Woche und der Rest auf Vertrauensbasis zu Hause. Kontrolle von Klausuren, Unterrichtsvorbereitungen ect. Ich bin gespannt..

--- End quote ---

Also fernab von der Frage ob es sinnvoll ist oder nicht, aber: Für Zeiterfassung gibt es Software. Jede Wald-und-Wiesen-Werbeagentur dokumentiert damit minutengenau Tätigkeiten. Das ist nun wirklich keine Zauberei und wäre auch mit Leichtigkeit von Lehrern einsetzbar.

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