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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Adé mobiles Arbeiten?
JesuisSVA:
--- Zitat von: was_guckst_du am 22.09.2022 15:27 ---...indem er dafür die techn. Voraussetzung schafft...das willkürliche Eintragen irgendwelcher (Phantasie)Werte in Excelltabellen reicht für eine Erfassung im Sinne der EugH-Entschridung jedenfalls nicht aus...
--- End quote ---
Vom willkürlichen Eintragen von Phantasiewerten war nicht die Rede. Listeneinträge sind jedenfalls eine bewährte Erfassungsmethode und weder aus der aktuellen Entscheidung noch aus früheren EuGH-Entscheidungen ließe sich ableiten, dass diese aktuell oder zukünftig nicht genügen würde. Dieser Thread und das viele Rumgeheule und -gejammer hier und anderswo sind Much adoe about Nothing.
ike:
Und was ist mit Richtern?
JesuisSVA:
Was soll mit denen sein?
Schmitti:
Die richten.
Gab es aus den bisherigen Entscheidungen heraus nicht die Pflicht, dass Arbeitszeiterfassung fälschungssicher erfolgen muss? Oder wurde das nur von allen reininterpretiert.
Ja, ich bin zu faul die Volltexte zu suchen.
Das ließe sich zwar auch mit Excel noch bewerkstelligen, aber können deutsche Lehrer das?
Tiffy:
Wie genau ist denn eigentlich die Arbeitnehmer-Eigenschaft zu definieren bzw. wie verhält sich das Urteil dazu? Richter und Lehrer sind ja eigentlich keine Arbeitnehmer klassischer Definition.
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