Die richten.
Gab es aus den bisherigen Entscheidungen heraus nicht die Pflicht, dass Arbeitszeiterfassung fälschungssicher erfolgen muss? Oder wurde das nur von allen reininterpretiert.
Ja, ich bin zu faul die Volltexte zu suchen.
Das ließe sich zwar auch mit Excel noch bewerkstelligen, aber können deutsche Lehrer das?