Autor Thema: Stellenausschreibung, Anforderung nicht erfüllt - was ist möglich?  (Read 1364 times)

RsQ

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Ich bin zwar nicht aktiv auf der Suche (habe vor einem Jahr erst die Stelle gewechselt, will mind. 2-3 Jahre "schaffen"), sondiere aber aus Interesse immer mal den Arbeitsmarkt.

Gerade fiel mir eine Ausschreibung auf, die bzgl. Inhalt und Niveau perfekt für mich passen würde. Allerdings ist darin unter "Erwartet wird" eine Anforderung formuliert, die ich nicht erfülle (Redaktionsvolontariat). Da die Anforderungsliste sonst relativ lang ist, so dass dass sie in dieser Präzision wohl kaum jemand erfüllt, wird dort vermutlich schon "gezielt" besetzt.

Aber nur mal hypothetisch: Wäre ich der einzige (bzw. am besten passende) Bewerber, würde aber diese Anforderung nicht erfüllen - dürfte ich in so einem Fall trotzdem die Stelle erhalten? Oder müsste (ggf. ohne die Anforderung) neu ausgeschrieben werden?

WasDennNun

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Ist erwartet wird ist doch keine Voraussetzung, sondern nur ein stärkeres wünschenswert ist, oder?

RsQ

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Die Diskussion hatte ich hier vor ca. drei Jahren schonmal ausgelöst. Ich würde da "erwartet" auch als "wäre gut, wenn ..." interpretieren (Erwartungen kann man ganz, teilweise oder gar nicht erfüllen), aber Leute wie Spid hielten es für eine Pflichtvoraussetzung.

JesuisSVA

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Natürlich ist das eine Voraussetzung, sofern keine Umstände hinzutreten, die anderes vermuten ließen, handelt es sich um eine konstitutive Voraussetzung.

mrfox

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Bei Berufserfahrung und Fähigkeiten würde ich es auch nicht so eng sehen und mich ohne vorherige Rückfrage darauf bewerben, vor allem wenn du dich da passend siehst. Für die Anerkennung von Berufserfahrung ist meist Spielraum gegeben. Wenn jetzt aber ein Journalismus Studium gefordert wird und das nicht erfüllt ist, sieht es natürlich anders aus.