Hallo,
stellt eine Leistungszahlung automatisch einen Verwaltungsakt dar oder muss es für eine Leistungszahlung einen VA geben?
Wann muss ein entsprechender VA einem Leistungsempfänger zugegangen sein? Vor der Leistungszahlung? Reicht auch nach Leistungszahlung?
Würde ein sog. Berechnungsbogen, aus der die Leistung hervorgeht, als VA ausreichen?
Wie ist da bitte die Rechtslage?
Dankeschön.
LG