Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[HB] Geldtendmachung amtsangemessene Besoldung/Versorgung WIDERSPRUCH/Entscheid

<< < (3/3)

Rentenonkel:

--- Zitat von: Zauberberg am 23.09.2022 09:29 ---Hallo Herr Tanortsch,

wow ! Das sind viele Faktoren und Sie sind wirklichin der Materie rechtssicher.

Es gab lediglich eine Eingansbestätigung auf den Widerspruch vom September 2013 im Februar 201, also zeitnah ;-),
 ....ich bestätige Ihnen, das Ihr Widerspruch im Jahr 2013 eingegangen ist. Aufgrund anhäniger Musterklageverfahren wird das Widerspruchsverfahren bis zu einer revchtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt.

MFG

Hinzu kam eine Beförderung im Jahr 2019 nach A14.

Eine weitere Äußerung gab es seitens der Senatsverwaltung nicht.

--- End quote ---

Dann hast Du wohl nur gegen die Besoldung für das Jahr 2013 einen statthaften Widerspruch eingelegt und für die Folgejahre bisher noch nicht. Für die Jahre 2014 bis 2021 dürfte ein solcher auch jetzt nicht mehr möglich sein, für das Jahr 2022 erscheint er nach Deinen bisherigen Ausführungen sehr sinnvoll.

Zauberberg:
Vielen Dank Rentenonkel !
Ich hatte es befürchtet, gehofft auf ...ab 2013 ! Finde es dann aber ziehmlich, sorry, dumm von den Gewerkschaften es in einem Musterschreiben so  zu formulieren, wenn man dann hätte immer wieder Widerspruch einlegen müssen. Warum  haben Sie nicht ...ab Einagngsdatum oder ...einschließlich Folgejahre bis zur Entscheidung formuliert ?
Egal ! Sollte etwas kommen ist es für mich ein Zusatz.

Der Obelix:
Mann kann nicht "präventiv" für Folgejahre Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsinstitut gibt es meines Wissens nicht.

Also jedes Jahr Widerspruch (da keine Rechtsbehelfsbelehrung in den Besoldungsmitteilungen, also gilt die Jahresfrist).

Aloha:

--- Zitat von: Zauberberg am 23.09.2022 10:33 ---Vielen Dank Rentenonkel !
Ich hatte es befürchtet, gehofft auf ...ab 2013 ! Finde es dann aber ziehmlich, sorry, dumm von den Gewerkschaften es in einem Musterschreiben so  zu formulieren, wenn man dann hätte immer wieder Widerspruch einlegen müssen. Warum  haben Sie nicht ...ab Einagngsdatum oder ...einschließlich Folgejahre bis zur Entscheidung formuliert ?
Egal ! Sollte etwas kommen ist es für mich ein Zusatz.

--- End quote ---
Eigentlich kann man das nicht für die Zukunft formulieren... Die Gewerkschaft sollte/könnte aber jährlich erinnern Widerspruch einzulegen und eventuell den Text anpassen. (Sorry Obelix war schneller)

Tyrion:

--- Zitat von: Der Obelix am 23.09.2022 10:56 ---Mann kann nicht "präventiv" für Folgejahre Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsinstitut gibt es meines Wissens nicht.

Also jedes Jahr Widerspruch (da keine Rechtsbehelfsbelehrung in den Besoldungsmitteilungen, also gilt die Jahresfrist).

--- End quote ---

Also die geklammerte Erläuterung im letzten Satz stimmt nicht. Der Widerspruch muss vielmehr innerhalb des Kalenderjahres erhoben werden, für das er gelten soll. Die Jahresfrist aufgrund einer "fehlenden" Rechtsbehelfsbelehrung passt hier nicht, weil es sich bei der Besoldungs-/Gehaltsmitteilung nicht um einen Verwaltungsakt handelt und die Besoldungsmitteilung auch nicht Voraussetzung zur Erhebung des Widerspruchs ist.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version