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[HB] Geldtendmachung amtsangemessene Besoldung/Versorgung WIDERSPRUCH/Entscheid
Magda:
Hallo,
ich bin ebenfalls Beamtin in HB (A10) und mich würde interessieren, ob es Sinn macht, für dieses Jahr einen Widerspruch einzulegen, wenn man bisher noch keinen eingelegt hat. Zum Dezember werden die familienbezogenen Zuschläge ja deutlich erhöht und ich profitiere davon (da ich Kinder habe).
SwenTanortsch:
Die Alimentation ist ebenfalls in Bremen - ob mit oder ohne Kinder - nicht amtsangemessen. 2020 belief sich in Bremen der Fehlbetrag zwischen der Mindest- und der gewährten Nettoalimentation auf monatlich 645,03 € bzw. prozentual auf 21,1 %, die also die Alimentation eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der niedrigsten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe (A3/1) zu gering war.
Ganz egal, wo und bei welchem Dienstherrn man in Deutschland verbeamtet ist, wer keinen Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt, lässt sich einen erheblichen Teil der ihm von seinem Dienstherrn zu gewährenden Alimentation entgehen. Eine amtsangemessene Alimentation wird in Deutschland seit spätestens 2008 in allen 17 Besoldungsrechtskreisen deutlich bis eklatant verfehlt. Die entsprechenden Bemessungen für den Zeitraum 2008 bis 2020 finden sich hier https://www.doev.de/ausgaben/5-2022/ als tabellarisches Ergebnis auf der S. 205.
Zauberberg:
Hallo Herr Tanortsch,
vielen Dank nochmal für Ihre qualifizierten Ausführungen. Eine Frage die mir unter den Nägeln brennt können Sie sicherlich beantworten.
Ich habe 2013 lt. Musterschreiben der Gewerkschaften beantragt eine nachträgliche Anpassung meiner Besoldung/Versorgung-unter Berücksichtigung der Tariferhöhungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Lande Bremen für die Jahre 2013/14- und legte Widerspruch gegen meine mir gewährte -verfassungswidrige- Besoldung ein.
Hätte ich für die Folgejahre ebenfalls Widerspruch einlegen müssen, oder gilt dieses fort ?
SwenTanortsch:
Das kommt darauf an, ob und wie die Senatsverwaltung auf den Widerspruch reagiert hat bzw. ob sich Statusveränderungen ergeben haben: Hat sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet und den Widerspruch ruhend gestellt? Hat eine Statusänderung stattgefunden, also insbesondere eine Beförderung? Hat die Senatsverwaltung darum gebeten, zukünftig von weiteren Widersprüchen abzusehen und bestätigt, dass der Widerspruch von ihr als sich auch auf die Folgejahre beziehend betrachtet wird?
Zauberberg:
Hallo Herr Tanortsch,
wow ! Das sind viele Faktoren und Sie sind wirklichin der Materie rechtssicher.
Es gab lediglich eine Eingansbestätigung auf den Widerspruch vom September 2013 im Februar 201, also zeitnah ;-),
....ich bestätige Ihnen, das Ihr Widerspruch im Jahr 2013 eingegangen ist. Aufgrund anhäniger Musterklageverfahren wird das Widerspruchsverfahren bis zu einer revchtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt.
MFG
Hinzu kam eine Beförderung im Jahr 2019 nach A14.
Eine weitere Äußerung gab es seitens der Senatsverwaltung nicht.
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