Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kann man eine Person zum Dienststellenleiter bestellen ohne Ausschreibung?
AndreasHL:
Hallo,
wenn so eine Stelle ausgeschrieben wird, dann ist es normal, dass die Leitung sich vorher einen Kandidaten ausguckt, den man gerne auf diesem Posten hätte. Dann wird die Ausschreibung so speziell formuliert, dass eigentlich nur dieser eine Kandidat in Frage kommt.
Wenn gar nicht ausgeschrieben wird ist vielleicht kein „Wunschkandidat“ vorhanden?
Mir hat vor einiger Zeit mal ein Kollege erzählt, wie absolut übel er behandelt wird, nachdem er sich in so eine Stelle geklagt hat. Der Arbeitgeber hatte beim Auswahlverfahren einen Fehler gemacht. Das Arbeitsgericht verurteilte den AG, diesen Kollegen entsprechend der Ausschreibung zu beschäftigen. Seit dem werden ihm nur noch Steine in den Weg gelegt. Eine echte Sauerei.
JesuisSVA:
Seit wann führt eine Konkurrentenklage zu einem Beschäftigungsanspruch und nicht zu einer Wiederholung des Auswahlverfahrens?
ITNRW:
--- Zitat von: AndreasHL am 03.10.2022 21:11 ---Hallo,
wenn so eine Stelle ausgeschrieben wird, dann ist es normal, dass die Leitung sich vorher einen Kandidaten ausguckt, den man gerne auf diesem Posten hätte. Dann wird die Ausschreibung so speziell formuliert, dass eigentlich nur dieser eine Kandidat in Frage kommt.
Wenn gar nicht ausgeschrieben wird ist vielleicht kein „Wunschkandidat“ vorhanden?
Mir hat vor einiger Zeit mal ein Kollege erzählt, wie absolut übel er behandelt wird, nachdem er sich in so eine Stelle geklagt hat. Der Arbeitgeber hatte beim Auswahlverfahren einen Fehler gemacht. Das Arbeitsgericht verurteilte den AG, diesen Kollegen entsprechend der Ausschreibung zu beschäftigen. Seit dem werden ihm nur noch Steine in den Weg gelegt. Eine echte Sauerei.
--- End quote ---
Das Problem ist, dass wenn die Stelle so ausgeschrieben wird, sich zwar mehrere darauf bewerben können aber nur einer darauf wirklich bewerben wird.
Der Wunschkandidat ist nicht darauf erpicht die Stelle zu übernehmen, hat sich jedoch überreden lassen um den einzigen Kandidaten zu "verhindern" da dieser völlig unpassend ist für die Stelle. Alle anderen Kandidaten haben kein Interesse und werden in den eigenen Abteilungen dringends benötigt.
Daher die Eingangsfrage: MUSS ausgeschrieben werden?
Kann man die Leitung einer Dienststelle/Sachgebiet/Abteilung nicht einfach auf eine Person übertragen im Sinne von Aufgabenübertragung.
WasDennNun:
Wenn es sich um einen Angestellten handelt, mit dem man die "Stelle" besetzen will und kann, wüsste ich keine gesetzliche / tarifliche Verpflichtung zur Ausschreibung.
Das Problem ist, dass wenn die Stelle ausgeschrieben wird, sich nur einer darauf bewerben kann.
Wieso? Man kann die Ausschreibung so formulieren, dass sich auch Hinz und Kunz darauf bewerben kann.
ITNRW:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.10.2022 07:21 ---Wenn es sich um einen Angestellten handelt, mit dem man die "Stelle" besetzen will und kann, wüsste ich keine gesetzliche / tarifliche Verpflichtung zur Ausschreibung.
Das Problem ist, dass wenn die Stelle ausgeschrieben wird, sich nur einer darauf bewerben kann.
Wieso? Man kann die Ausschreibung so formulieren, dass sich auch Hinz und Kunz darauf bewerben kann.
--- End quote ---
Das ist leider in diesem Fall nicht möglich. Hat einen rechtlichen Hintergrund den ich nicht weiter erläutern kann.
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