Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 291559 times)

Floki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1470 am: 18.04.2023 12:12 »
Also zum Verständnis nachdem die Tarifrunde vorüber ist müssen Bundesbeamte wesentlich länger warten als der Tvöd bis eine Zahlung Bsp. auf dem Konto landet?

Also sollten wir nicht im Juni mit einer Gehaltserhöhung rechnen? bzw Hoffen?.

MfG
Konkolos

Reihenfolge:
1. Abschluss bei den Tarifverhandlungen
2. Klärung, ob und inwieweit das Ergebnis überhaupt auf Beamte übertragen wird
3. Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage
4. Tatsächliche, praktische Umsetzung der gesetzlichen Grundlage

Konkolos

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1471 am: 18.04.2023 12:15 »
Vielen Danke Rollo & FLoki

Das wird also doch noch viel zeit in Anspruch nehmen bis unsere Kameraden/Kollegen eine Entlastung spüren können. Irgendwie auch traurig :(
Najut was solls ändern kann man es ja sowieso nicht.

Ich danke euch vielmals für die schnellen Antworten.

MfG
Konkolos

CoTrainer

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1472 am: 18.04.2023 12:37 »
Bei den letzten Tarifverhandlungen:

Oktober 2020: Einigung
Oktober 2020: Zusage Übernahme des Ergebnisses für Beamte
Januar 2021: Coronasonderzahlung Beamte
März 2021: Referententwurf zum BBVAnpÄndG
März 2021: Abschluss Redaktionsverhandlungen Tarifbereich
Juni 2021: Beschluss Bundestag für die Beamten

Allerdings war dies zu Zeiten von Corona. Ich hoffe, dass es nun etwas zügiger geht...

elDuderino

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1473 am: 18.04.2023 12:42 »
Da wir bis März 2024 eine Nullrunde haben werden und nur die Zahlung der Ausgleichsprämie häppchenweise erfolgt, werden wir die Zahlungen schneller bekommen. Für 2023 müßte ja nicht mal das Gesetz geändert werden. Traurig aber wahr

BuBeamter

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1474 am: 18.04.2023 12:43 »
Bei den letzten Tarifverhandlungen:

Oktober 2020: Einigung
Oktober 2020: Zusage Übernahme des Ergebnisses für Beamte
Januar 2021: Coronasonderzahlung Beamte
März 2021: Referententwurf zum BBVAnpÄndG
März 2021: Abschluss Redaktionsverhandlungen Tarifbereich
Juni 2021: Beschluss Bundestag für die Beamten

Allerdings war dies zu Zeiten von Corona. Ich hoffe, dass es nun etwas zügiger geht...




Die letzten Tarifverhandlungen sind aufgrund der Nullrunde ein schlechtes Beispiel. In den Tarifverhandlungen zuvor wurde, sofern die Zeit und wirkungsgleiche Übertragung bei der Einigung zugesagt wurde auch zeitnah mit aus- bzw. Nachgezahlt. Also bisher hat das noch nie mehr als 2 Monate gedauert, bzw. Wurde es unter Umständen auch unter Vorbehalt ausgezahlt.

CoTrainer

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1475 am: 18.04.2023 13:00 »
Dann 2018:

April 2018: Einigung Tarif
April 2018: Ankündigung Übernahme auf Beamte
Juni 2018: Abschluss Redaktionsverhandlungen
Sept 2018: BT-Beschluss Beamte
Nov 2018: Verkündung Gesetz im BGBl

Ein bisschen dauert das schon immer. Ich kann mir indes auch vorstellen, dass wir die Inflationsprämie ggf (annähernd) zeitgleich ausgezahlt bekommen werden.
Die Anpassung des Besoldungsgesetzes wird zwar auch die Alimentationsgeschichte umfassen, jedoch denke ich, dass dies zeitlich nicht zu sehr ins Gewicht fallen wird. In meinen Augen dürfte der Referentenentwurf des BMI zur Alimentation mehr oder weniger glatt durchgehen und somit müssten nur noch die neuen Zahlen eingepflegt werden. Vor der Sommerpause dürfte aber ausgeschlossen sein..

DeepBlue

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Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1477 am: 18.04.2023 13:16 »

PolareuD

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Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1479 am: 18.04.2023 14:44 »
Gedanken zu der kommenden Schlussrunde und dem generellen Ausstand der darauf folgen wird.....;-)


""Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr.""

""Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung...""

""Nach Einschätzung der Schlichter waren die Arbeitgeber nicht bereit, einen ausreichend hohen Mindestbetrag zu vereinbaren.""

""VKA Präsidentin Welge - Öffentlicher Dienst Krisenfest Zukunftssicher. Die Beamten sind sehr gut bezahlt und haben unsere ganz besondere Wertschätzung.""

""Der DBwV hat sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass es einen spürbaren Ausgleich für die hohe Inflation der vergangenen Monate geben muss. Das könnte auf dem von der Schlichtungskommission beschriebenen Weg gelingen""


Der derzeit existiernende Vorschlag ist weit entfernt von dem was gefordert und für die Beamten von Interesse ist: Ein direkter Inflationsausgleich, eine grundsätzliche deutliche Erhöhung die einerseits Pensions/Ruhegehaltsfähig ist (und damit dem Staat auch wieder viele Steuern zurückbringt) und "schnell" kommt.

Ministerin Faeser und Frau OB Welge haben es sich einfach gemacht und sehr wahrscheinlich die Gewerkschaften schon unter Druck gesetzt um nach 3,5 Verhandlungen ein so "wertschaetzendes" Angebot zu machen - auf dem man nur schwerlich aufbauen kann.

Wiederholung: Nicht vergessen es geht nicht um Sie /Euch - Beide (Frau Min Faeser und Frau OB Welge), aber auch die Gewerkschaftsführung möchte gerne wiedergewählt werden. Tagesgeschäft - Personal (Beamte, Familien, Soldaten) total unwichtig - darum geht es nicht, sieht man in den Interviews, in den Gesprächen. Die - Summen - interessieren auch keinen im Detail (da wird mit Mrd Beträgen herumhantiert ohne jeh genau gerechnet zu haben) - es geht um pure Selbstdarstellung.

Die Wortwahl ist schon sehr weich, fast schon "toll haben wir das gegen enorme Schwierigkeiten durchgeboxt" (jeweils von der anderen Seite erklärt !) und treffen jetzt "schnell und einvernehmlich" eine (Arbeitgeber) Entscheidung damit es wieder ruhig wird im Sandglas.

Wen es Jemand darum geht ein tatsächlich "faires" Angebot zu machen dann muss man heute (nicht morgen) seine Gewerkschaft anhauen und Ihnen "unsere" Interessen klar machen und bitten diese dementsprechend zu vertreten. Im gleichen Atemzug kann man dann den Generalstreik vorbereiten .......

Konsequent (wer ist heute schon konsequent ? ich ? die anderen Kinder aus Bullerbü? Politiker auf alle Fälle nicht) ist dann je nach Ausgang der Verhandlungen entweder freiwillig 10€ /Mo mehr in die Gewerkschaftskasse zu zahlen oder aber - im anderen Fall - die 70 000 neuen Mitglieder und die anderen Unzufriedenen der 1,86 mio ihre Mitgliedschaft genauso wie die Mitglieder des  Bundeswehrverbands sofort kündigen...... :-\

Ich gehe aber davon aus dass sofort einer auf den Plan kommt und "Angst macht" ....Generalstreik, wir werden alle rausgeschmissen.....Generalstreik, die schreiben sich die Namen auf eine Liste und danach......Generalstreik, da läuft aber meine Lieblingsserie im Fernseher......

oder noch schlimmer: alle die am Generalstreik "teilnehmen" müssen hinterher entweder im Ministium für Frau Faeser oder im Rathaus für Frau Welge arbeiten   ::)

Nun denn "Glückauf" uns allen und ....macht was......







Nanum

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1480 am: 18.04.2023 14:57 »
Hallo,
auch wenn man mich dafür gerne hinterher steinigen kann:

Die Verhandlungen laufen doch gerade für (in diesem Unterforum Bund) die Bundesbediensteten egal ob TB oder Beamte immer schlechter als sie könnten, wegen der Tarifgemeinschaft mit den VKA. Warum koppelt man das nicht einfach ab? Aus Sicht VKA könnte dann noch einfacher "gedrückt" werden. Der Bund will das vermutlich nicht, da dessen höhere Zahlungskraft ja hinlänglich bekannt ist und dadurch bessere Abschlüsse möglich werden würden.
Sehe ich das so falsch? Falls ja / nein wieso?

Bundi

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1481 am: 18.04.2023 15:36 »
Auch auf die Gefahr hin dass die Frage eventuell schon gestellt bzw beantwortet wurde und dem einen oder anderen dumm erscheint.
Ich möchte nochmal auf den im Schlichtungsvorschlag enthaltenen Sockelbetrag eingehen.
Es wird hier festgestellt, dass dieser nicht auf die Beamten übertragen werden darf weil damit das Abstandsgebot unterschritten wird.
Bin leider nur ein Zahlenmensch und mir will das zunächst in seiner Endgültigkeit so nicht einleuchten.
Beispiel:

2022[/u]
A2, Stufe 1 (Bund) Brutto 2283.31 Euro
A3, Stufe 1 (Bund) Brutto 2370.74 Euro
Differenz :            Brutto     87.43 Euro
Prozentual:                          3.83 %

2024   lediglich den Sockelbetraq betrachtet
A2, Stufe 1 (Bund) Brutto 2483.31 Euro
A3, Stufe 1 (Bund) Brutto 2570.74 Euro
Differenz:                           87.43 Euro
Prozentual:                         3.52 %

Nun stellt sich mir die Frage, ist das Abstandsgebot, welches hier angeführt wird, auf den prozentualen Abstand zwischen den BesGrp beschränkt und es wird daher gegen eine Übertragungsmöglichkeit eines Sockelbetrages argumentiert.
Rein die Differenz in Euro zwischen den BesGrp A2 und A3 aus dem Beispiel ändert sich nicht, da ja beide um den gleichen Betrag erhöht werden.
Der prozentuale Abstand verringert sich marginal, aber zumindest soweit es mich betreffen würde ist für mich von Interesse was letztendlich gezahlt wird und da ändert sich der Abstand eben nicht.
Sollte ich ein Brett vor dem Kopf haben oder wesentliche Argumente bzw Erkenntnisse hinsichtlich einer Anwendung des Sockelbetrages auf Beamte mir nicht geläufig sein, bitte um Info.


Rollo83

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1482 am: 18.04.2023 16:31 »
Auch auf die Gefahr hin dass die Frage eventuell schon gestellt bzw beantwortet wurde und dem einen oder anderen dumm erscheint.
Ich möchte nochmal auf den im Schlichtungsvorschlag enthaltenen Sockelbetrag eingehen.
Es wird hier festgestellt, dass dieser nicht auf die Beamten übertragen werden darf weil damit das Abstandsgebot unterschritten wird.
Bin leider nur ein Zahlenmensch und mir will das zunächst in seiner Endgültigkeit so nicht einleuchten.
Beispiel:

2022[/u]
A2, Stufe 1 (Bund) Brutto 2283.31 Euro
A3, Stufe 1 (Bund) Brutto 2370.74 Euro
Differenz :            Brutto     87.43 Euro
Prozentual:                          3.83 %

2024   lediglich den Sockelbetraq betrachtet
A2, Stufe 1 (Bund) Brutto 2483.31 Euro
A3, Stufe 1 (Bund) Brutto 2570.74 Euro
Differenz:                           87.43 Euro
Prozentual:                         3.52 %

Nun stellt sich mir die Frage, ist das Abstandsgebot, welches hier angeführt wird, auf den prozentualen Abstand zwischen den BesGrp beschränkt und es wird daher gegen eine Übertragungsmöglichkeit eines Sockelbetrages argumentiert.
Rein die Differenz in Euro zwischen den BesGrp A2 und A3 aus dem Beispiel ändert sich nicht, da ja beide um den gleichen Betrag erhöht werden.
Der prozentuale Abstand verringert sich marginal, aber zumindest soweit es mich betreffen würde ist für mich von Interesse was letztendlich gezahlt wird und da ändert sich der Abstand eben nicht.
Sollte ich ein Brett vor dem Kopf haben oder wesentliche Argumente bzw Erkenntnisse hinsichtlich einer Anwendung des Sockelbetrages auf Beamte mir nicht geläufig sein, bitte um Info.

Das ist doch logische Mathematik.
Der Sockelbeittrag, hier 200€ macht doch bei einer A3 besoldeten Person eine deutliche höhere Erhöhung als bei einer A15 besoldeten Person.

A3 Stufe 1 2370€ bei 200 Erhöhung 8,43%
A15 Stufe 1 5773€ bei 200€ 3,46%

Bundi

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1483 am: 18.04.2023 16:44 »
Auch auf die Gefahr hin dass die Frage eventuell schon gestellt bzw beantwortet wurde und dem einen oder anderen dumm erscheint.
Ich möchte nochmal auf den im Schlichtungsvorschlag enthaltenen Sockelbetrag eingehen.
Es wird hier festgestellt, dass dieser nicht auf die Beamten übertragen werden darf weil damit das Abstandsgebot unterschritten wird.
Bin leider nur ein Zahlenmensch und mir will das zunächst in seiner Endgültigkeit so nicht einleuchten.
Beispiel:

2022[/u]
A2, Stufe 1 (Bund) Brutto 2283.31 Euro
A3, Stufe 1 (Bund) Brutto 2370.74 Euro
Differenz :            Brutto     87.43 Euro
Prozentual:                          3.83 %

2024   lediglich den Sockelbetraq betrachtet
A2, Stufe 1 (Bund) Brutto 2483.31 Euro
A3, Stufe 1 (Bund) Brutto 2570.74 Euro
Differenz:                           87.43 Euro
Prozentual:                         3.52 %

Nun stellt sich mir die Frage, ist das Abstandsgebot, welches hier angeführt wird, auf den prozentualen Abstand zwischen den BesGrp beschränkt und es wird daher gegen eine Übertragungsmöglichkeit eines Sockelbetrages argumentiert.
Rein die Differenz in Euro zwischen den BesGrp A2 und A3 aus dem Beispiel ändert sich nicht, da ja beide um den gleichen Betrag erhöht werden.
Der prozentuale Abstand verringert sich marginal, aber zumindest soweit es mich betreffen würde ist für mich von Interesse was letztendlich gezahlt wird und da ändert sich der Abstand eben nicht.
Sollte ich ein Brett vor dem Kopf haben oder wesentliche Argumente bzw Erkenntnisse hinsichtlich einer Anwendung des Sockelbetrages auf Beamte mir nicht geläufig sein, bitte um Info.

Das ist doch logische Mathematik.
Der Sockelbeittrag, hier 200€ macht doch bei einer A3 besoldeten Person eine deutliche höhere Erhöhung als bei einer A15 besoldeten Person.

A3 Stufe 1 2370€ bei 200 Erhöhung 8,43%
A15 Stufe 1 5773€ bei 200€ 3,46%

Das ist mir sehr wohl bewusst. Aber was hat das mit dem Abstandsgebot zu tun ?
Habe das immer als Abstandsgebot zwischen den BesGrp aufgefasst.
Nur weil bei dem A15 die Erhoehung nur noch 3.46 % ausmacht und nicht wie beim A3 8.43 % wird doch der Absatnd zwischen den BesGrp nicht in Frage gestellt.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1484 am: 18.04.2023 16:46 »
Der prozentuale Abstand verringert sich marginal, aber zumindest soweit es mich betreffen würde ist für mich von Interesse was letztendlich gezahlt wird und da ändert sich der Abstand eben nicht.

Es ist IMMER nur der relative (prozentuale) Abstand relevant. Andernfalls bekommen in hundert Jahren alle (fast) das Gleiche. Wollen vermutlich manche, aber das ist hier nicht Thema.

Und in deinem konkreten Beispiel müsste A3 eben 2.578,40 Euro statt 2.570,74 Euro bekommen, um den Abstand aufrechtzuerhalten.

Klingt möglicherweise "marginal", aber wenn es öfter passiert, wird es schnell "signifikant"..