Hallo Hans Werner Mangold,
das vorsätzlich verfassungswidrige Verhalten der 17 Besoldungsgesetzgeber macht natürlich auch vor dem Saarland nicht halt. Nach immerhin rund einem Jahrzehnt, seit der Entscheidung des BVerfG zur W - Besoldung und den damit verbundenen (ersten jedoch massiven) Prozeduralisierungsverpflichtungen für die Besoldungsgesetzgeber, hat sich das Saarland notgedrungen daran gemacht, (lediglich nur augenscheinlich) zumindest diesen Pflichten optisch einigermaßen "nachzukommen". N. m. E (!) lässt sich der aktuelle Entwurf dieses Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation 2022 im Saarland in folgenden 3 Punkten zusammenfassen und als verfassungswidrig "überführen":
I. Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation:
Das 95 %-Perzentil der kalten Unterkunftskosten wird falsch bemessen, da das 95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten sachwidrig nicht in die Bemessung mit einbezogen wird. Das entsprechend als realitätsgerecht bemessene Grundsicherungsniveau unter Beachtung des 95 %-Perzentils der laufenden Betriebskosten beträgt entsprechend 32.560,12 €, die Mindestalimentation 37.445,22 €.
II. Bemessung der gewährten Nettoalimentation:
Die Amtszulage kann offensichtlich nicht zur Bemessung herangezogen werden, da sie nicht allen Beamten in der untersten Besoldungsgruppe gewährt wird. Die heranzuziehende Bruttobesoldung beträgt entsprechend 34.906,49 €. Die PKV-Kosten sind realitätsgerecht zu bemessen; die zugrunde gelegte Methodik einer Abfrage führt augenscheinlich zu keiner realitätsgerechten Bemessung. Für 2021 hat der PKV-Verband monatliche PKV-Kosten von 633,70 € sowie den BEG-Betrag in Höhe von 510,70 € bemessen. Unter Berücksichtigung dieser Werte ist ein steuerlicher Abzug von 1.212,- € zugrunde zu legen. Die gewährte Nettoalimentation beträgt entsprechend am Ende 31.546,07 €.
III. Ergebnis:
Die gewährte Nettoalimentation in Höhe von 31.546,07 € unterschreitet die Mindestalimentation in Höhe von 37.445,22 € um 5.899,15 € und das Grundsicherungsniveau um 1.1014,05 €. Der absolute Fehlbetrag von 5.899,15 € beläuft sich prozentual auf knapp 16 %. Die gewährte Nettoalimentation unterschreitet noch das Grundsicherungsniveau und ist entsprechend evident unzureichend.
Bereits alleine aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf n. m. E. (!) verfassungswidrig.
Kosten für den Landeshaushalt 2022: 129.151.000,00 €
Wie bereits von Dr. Torsten Schwan, Osnabrück, Die öffentliche Verwaltung (DÖV), in der Ausgabe März 2022, auf den Seiten 198 – 210 mit weiteren Nachweisen in der Veröffentlichung „Das Alimentationsniveau der Besoldungsordnung A 2008 bis 2020- eine "teilweise drastische Abkopplung der Besoldung" als dauerhafte Wirklichkeit?" - bisher unwiderlegt! - beweist, fehlen in allen 17 Besoldungsrechtskreisen rd. 450,- Euro netto monatlich (plus, minus maximal 100,- Euro) bei der jeweils geringsten im Landeshaushalt ausgewiesenen Besoldungsgruppe und damit über das Abstands- (Einebnungs-) Gebot, jedem Beamten bis zur Besoldungsgruppe der Staatssekretäre hinein.
Hieraus sollte jeder betroffene Beamte seine eigenen Schlüsse ziehen: Entweder Nichts tun und den Mund halten, oder persönlich eine Klage bei dem für ihn zuständigen Verwaltungsgericht einreichen!
Ich bin sehr gespannt darauf, wie Euch entscheiden werdet.