Autor Thema: [SL] Besoldungsrunde 2021-2023 Saarland  (Read 1558 times)

Hans Werner Mangold

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[SL] Besoldungsrunde 2021-2023 Saarland
« am: 23.09.2022 19:10 »
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich verfolge schon seit geraumer Zeit die Diskussionen in diesem Forum. Daher freue mich ganz außerordentlich, euch heute mal einen Beitrag aus dem Saarland zu dem Thema amtsangemessene Alimentation zukommen zu lassen.

Am 20.09.2022 wurde ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der folgendes beinhaltet:

- Erhöhung der Grundgehälter in den ersten beiden Erfahrungsstufen der Besoldungstabelle und zwar
in der ersten Erfahrungsstufe um 2,5 % (A4 -A7) und in der zweiten Erfahrungsstufe um 1,25 %
(A4 – A10),
- Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und die weiteren Kinder ab dem 1. Januar 2022 auf
jeweils 688,00 € sowie die
- Erhöhung der Familienzuschlagserhöhungsbeträge sowie Einbeziehung der Besoldungsgruppe A 6 in
die Zuschlagsregelung:
- für das erste Kind (Stufe 2) in den Besoldungsgruppen A 4, A 5 und A 6: 15,33 €,
- für die weiteren Kinder (ab Stufe 3)
- in Besoldungsgruppe A 4: jeweils 61,35 €,
- in Besoldungsgruppe A 5: jeweils 40,90 €,
- in Besoldungsgruppe A 6: jeweils 20,45 €.

Seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs befinde ich mich in ärztlicher Behandlung. Unsere Schlusslicht-Position im Besoldungsranking wird dadurch ein für allemal zementiert.

Hier noch der entsprechende Link: https://www.dbb-saar.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-rechtsprechung-mit-signalwirkung-auch-im-saar-land-energiepreispauschale-auch-fuer-pensionaere/


mpai

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Antw:[SL] Besoldungsrunde 2021-2023 Saarland
« Antwort #1 am: 23.09.2022 19:40 »
Das Saarland lässt es krachen.
Vielleicht sollte man mal an eine Vereinigung mit Rheinland-Pfalz denken.
Das würde viel Geld sparen.

Hans Werner Mangold

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Antw:[SL] Besoldungsrunde 2021-2023 Saarland
« Antwort #2 am: 25.09.2022 20:02 »
Das wird mit knapp 15 Mrd. € Altschulden ein schwieriges Unterfangen. Bald kommen noch 3 Mrd. € für den Transformationsfonds Strukturwandel dazu. Dann sind wir schon bei 18 Mrd. € Schulden  :-\ Ich weiß nicht, wie man das der Malu Dreyer schmackhaft machen will?!  :o

Hans Werner Mangold

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Antw:[SL] Besoldungsrunde 2021-2023 Saarland
« Antwort #3 am: 25.09.2022 20:16 »
Einen Hoffnungsschimmer habe ich noch und das sind die 3 anhängigen saarländischen Verfahren vor dem BVerfG! Aber zuerst warten mir mal das ,,Bremer Urteil“ ab! Dort wird ja explizit zur A-Besoldung Stellung genommen. Müssen halt wohl noch bis zum ersten Halbjahr 2023 warten  ::)

ursus

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Antw:[SL] Besoldungsrunde 2021-2023 Saarland
« Antwort #4 am: 14.10.2022 10:38 »
Hallo Hans Werner Mangold,
das vorsätzlich verfassungswidrige Verhalten der 17 Besoldungsgesetzgeber macht natürlich auch vor dem Saarland nicht halt. Nach immerhin rund einem Jahrzehnt, seit der Entscheidung des BVerfG zur W - Besoldung und den damit verbundenen (ersten jedoch massiven) Prozeduralisierungsverpflichtungen für die Besoldungsgesetzgeber, hat sich das Saarland notgedrungen daran gemacht, (lediglich nur augenscheinlich) zumindest diesen Pflichten optisch einigermaßen "nachzukommen". N. m. E (!) lässt sich der aktuelle Entwurf dieses Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation 2022 im Saarland in folgenden 3 Punkten zusammenfassen und als verfassungswidrig "überführen":
I. Bemessung des Grundsicherungsniveaus und der Mindestalimentation:
Das 95 %-Perzentil der kalten Unterkunftskosten wird falsch bemessen, da das 95 %-Perzentil der laufenden Betriebskosten sachwidrig nicht in die Bemessung mit einbezogen wird. Das entsprechend als realitätsgerecht bemessene Grundsicherungsniveau unter Beachtung des 95 %-Perzentils der laufenden Betriebskosten beträgt entsprechend 32.560,12 €, die Mindestalimentation 37.445,22 €.
 
II. Bemessung der gewährten Nettoalimentation:
Die Amtszulage kann offensichtlich nicht zur Bemessung herangezogen werden, da sie nicht allen Beamten in der untersten Besoldungsgruppe gewährt wird. Die heranzuziehende Bruttobesoldung beträgt entsprechend 34.906,49 €. Die PKV-Kosten sind realitätsgerecht zu bemessen; die zugrunde gelegte Methodik einer Abfrage führt augenscheinlich zu keiner realitätsgerechten Bemessung. Für 2021 hat der PKV-Verband monatliche PKV-Kosten von 633,70 € sowie den BEG-Betrag in Höhe von 510,70 € bemessen. Unter Berücksichtigung dieser Werte ist ein steuerlicher Abzug von 1.212,- € zugrunde zu legen. Die gewährte Nettoalimentation beträgt entsprechend am Ende 31.546,07 €.
III. Ergebnis:
Die gewährte Nettoalimentation in Höhe von 31.546,07 € unterschreitet die Mindestalimentation in Höhe von 37.445,22 € um 5.899,15 € und das Grundsicherungsniveau um 1.1014,05 €. Der absolute Fehlbetrag von 5.899,15 € beläuft sich prozentual auf knapp 16 %. Die gewährte Nettoalimentation unterschreitet noch das Grundsicherungsniveau und ist entsprechend evident unzureichend.
Bereits alleine aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf n. m. E. (!) verfassungswidrig.
Kosten für den Landeshaushalt 2022:   129.151.000,00 €
Wie bereits von Dr. Torsten Schwan, Osnabrück, Die öffentliche Verwaltung (DÖV), in der Ausgabe März 2022, auf den Seiten 198 – 210 mit weiteren Nachweisen  in der Veröffentlichung „Das Alimentationsniveau der Besoldungsordnung A 2008 bis 2020- eine "teilweise drastische Abkopplung der Besoldung" als dauerhafte Wirklichkeit?" - bisher unwiderlegt! - beweist, fehlen in allen 17 Besoldungsrechtskreisen  rd. 450,- Euro netto monatlich  (plus, minus maximal 100,- Euro) bei der jeweils geringsten im Landeshaushalt ausgewiesenen Besoldungsgruppe und damit über das Abstands- (Einebnungs-) Gebot, jedem Beamten bis zur Besoldungsgruppe der Staatssekretäre hinein.
Hieraus sollte jeder betroffene Beamte seine eigenen Schlüsse ziehen: Entweder Nichts tun und den Mund halten, oder persönlich eine Klage bei dem für ihn zuständigen Verwaltungsgericht einreichen!
Ich bin sehr gespannt darauf, wie Euch entscheiden werdet.  ;)