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Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?

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JesuisSVA:

--- Zitat von: Beaztley am 26.09.2022 09:39 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 26.09.2022 06:34 ---Selbstverständlich ist meine Ausführung zutreffend. Es wurde explizit verneint, etwas stünde zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag. Da Abreden zur Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis keine Nebenabreden sein können, kann weder eine Bezugnahmeklausel im Hinblick auf die Entgeltgruppe noch im Hinblick auf den Tarifvertrag insgesamt in einer solchen enthalten sein. Sie wäre also Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da eine Nennung dort verneint worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob man bei einer nicht existierenden Bezugnahmeklausel davon ausgehen müsse, sie sei dynamisch.

--- End quote ---

Wenn man es halt einfach nicht verstehen will… Ich habe doch alleine darauf hingewiesen, dass die Entgeltabrede durchaus separat sein kann (kenntlich gemacht mit „Zusatz“). Natürlich wäre sie Gegenstand des Arbeitsvertrags aber womöglich - und so scheint es mir hier der Fall zu sein - nicht des Papiers das mit „Arbeitsvertrag“ überschrieben war. Das ist aber gehupft wie gesprungen, deswegen ein Fass aufzumachen…

--- End quote ---

Es ist relativ deutlich, dass Du es einfach nicht verstehen möchtest. Arbeitsvertrag bleibt Arbeitsvertrag. Du hattest entgegen der expliziten Äußerung von Katinka eine Bezugnahmeklausel vermutet und auch auf mehrfachen Vorhalt daran festgehalten. Und Du hattest erwartungsgemäß Unrecht.

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