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Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?

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JesuisSVA:
Selbstverständlich ist meine Ausführung zutreffend. Es wurde explizit verneint, etwas stünde zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag. Da Abreden zur Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis keine Nebenabreden sein können, kann weder eine Bezugnahmeklausel im Hinblick auf die Entgeltgruppe noch im Hinblick auf den Tarifvertrag insgesamt in einer solchen enthalten sein. Sie wäre also Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da eine Nennung dort verneint worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob man bei einer nicht existierenden Bezugnahmeklausel davon ausgehen müsse, sie sei dynamisch.

WasDennNun:

--- Zitat von: Beaztley am 26.09.2022 06:23 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 25.09.2022 17:35 ---Die explizite Verneinung, etwas zur Anwendung des Tarifvertrages stünde im Arbeitsvertrag, schließt eine Bezugnahmeklausel aus.

--- End quote ---

Das ist einfach nicht zutreffend und zu kurz gegriffen.

--- End quote ---
Du gehst also davon aus, dass Katinka nicht erkannt hat, dass eine Bezugnahme im AV steht?
Und Ihre Aussage
--- Zitat von: Katinka am 24.09.2022 09:03 ---Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts.

--- End quote ---
falsch ist?

Katinka:
Guten Morgen,
also es steht definitiv kein Bezug zum TVöD SuE im Arbeitsvertrag. Ich beziehe mich auf folgende Formulierung, die ich per Email vor unterschreiben des Vertrages erhalten habe:

wir danken Ihnen für Ihre genommene Zeit und den informativen Austausch. In Abstimmung würden wir sehr gerne mit Ihnen zusammenarbeiten und unterbreiten Ihnen hiermit ein für uns verbindliches Angebot.
 
Für die vakante Stelle als Hauswirtschaftskraft gelten im Falle einer Zusage Ihrerseits folgende Grundlagen (TVöD-SuE-Tarif Anlehnung):
 
- Wochenstunden: XXX
- Bruttogehalt: XXX €/ Monat zzgl. Jahressonderzahlung (40 Std.: XXX €, Anlehnung Entgeltgruppe S2 2021)

Ich hatte dann die Stufe ausgehandelt, mit der ich dort beginne.

Inzwischen gab es dann eine Erhöhung, die von der Verdi ausgehandelt wurde, diese bin ich ebenfalls automatisch mitgegangen.

Mir wurde geschrieben, dass ich alle weiteren Erhöhungen wieder mitgehen werde, lediglich diese nicht, da sie sich nur an pädagogische Kräfte richtet.

Und genau darum streite ich mich. meiner Meinung nach bin ich mit der Einstufung in eine S Gruppierung automatisch gleichgestellt. Unerheblich, ob ich als Hausmeister, Hauswirtschaft oder Erzieherin arbeite.

Ich würde im schlimmsten Fall nicht klagen. Aber ich möchte argumentieren können. Für den Fall, dass die Anwendung des TV bindend ist (wovon ich ausgehe). Was auch in den aktuellen Stellenangeboten für HW Kräfte angeboten wird. Im Übrigen sind Nebenabreden im AV nicht ausgeschlossen.
LG

JesuisSVA:
Also wie vermutet keine Bezugnahmeklausel. Mithin hast Du auch keine Ansprüche aus dem TVÖD.

Beaztley:

--- Zitat von: JesuisSVA am 26.09.2022 06:34 ---Selbstverständlich ist meine Ausführung zutreffend. Es wurde explizit verneint, etwas stünde zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag. Da Abreden zur Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis keine Nebenabreden sein können, kann weder eine Bezugnahmeklausel im Hinblick auf die Entgeltgruppe noch im Hinblick auf den Tarifvertrag insgesamt in einer solchen enthalten sein. Sie wäre also Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da eine Nennung dort verneint worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob man bei einer nicht existierenden Bezugnahmeklausel davon ausgehen müsse, sie sei dynamisch.

--- End quote ---

Wenn man es halt einfach nicht verstehen will… Ich habe doch alleine darauf hingewiesen, dass die Entgeltabrede durchaus separat sein kann (kenntlich gemacht mit „Zusatz“). Natürlich wäre sie Gegenstand des Arbeitsvertrags aber womöglich - und so scheint es mir hier der Fall zu sein - nicht des Papiers das mit „Arbeitsvertrag“ überschrieben war. Das ist aber gehupft wie gesprungen, deswegen ein Fass aufzumachen…


--- Zitat von: WasDennNun am 26.09.2022 07:27 ---Du gehst also davon aus, dass Katinka nicht erkannt hat, dass eine Bezugnahme im AV steht?
Und Ihre Aussage
--- Zitat von: Katinka am 24.09.2022 09:03 ---Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts.

--- End quote ---
falsch ist?

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Ich bin da lediglich vorsichtig gewesen und habe klar gestellt, dass diese Möglichkeit besteht, insbesondere weil diese Klauseln nicht auf den ersten Blick ins Auge springen müssen.

Nach dem was Katinka nun ergänzt hat, spricht die Formulierung tatsächlich eher gegen eine Bezugnahmeklausel, wie/ob diese Formulierung schon Gegenstand gerichtlicher Kontrolle gewesen sind, kann ich aktuell nicht überblicken; allein das würde aber eine rechtssichere Einordnung ermöglichen, gerade die Äußerungen des Arbeitgebers sprechen nämlich wiederum durchaus für den Willen die Tarifnormen in Bezug zu nehmen. Sorry Katinka, dass das insoweit so schwammig als Antwort für dich bleibt. Nichtsdestotrotz halte ich es durchaus für sinnvoll mal nach dem NachwG eine Niederschrift anzufragen, damit du mal gesammelt alles in einem Dokument hast und vielleicht sprechen die Formulierungen, die der Arbeitgeber in der Niederschrift wählt, doch für einen Willen zur Bezugnahme. Ein Versuch wäre das allemal wert, wenn man nicht explizit dagegen vorgehen wollte.

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