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Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?

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JesuisSVA:
Wo würde im Sachverhalt behauptet, es würde mehr gezahlt als rechtlich erforderlich? Bezugnahmeklauseln sind genau dann üblich, wenn der Arbeitgeber ohnehin tarifgebunden ist oder der Arbeitgeber den Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwenden möchte. Wenn nicht, dann nicht. Ob man Arbeitsverträge ändern kann, war nicht strittig, dies ändert aber auch nichts daran, dass explizit verneint worden war, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag stünde.

Beaztley:

--- Zitat von: JesuisSVA am 25.09.2022 13:39 ---Wo würde im Sachverhalt behauptet, es würde mehr gezahlt als rechtlich erforderlich? Bezugnahmeklauseln sind genau dann üblich, wenn der Arbeitgeber ohnehin tarifgebunden ist oder der Arbeitgeber den Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwenden möchte. Wenn nicht, dann nicht. Ob man Arbeitsverträge ändern kann, war nicht strittig, dies ändert aber auch nichts daran, dass explizit verneint worden war, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag stünde.

--- End quote ---

Alleine die Aussage, dass man in S2 eingruppiert sei und die Tatsache, dass die entsprechenden Lohnerhöhungen wie im TV (automatisch) nachvollzogen wurden, deutet doch schon auf eine (dynamische) Bezugnahmeklausel jedenfalls hinsichtlich der Gehaltstabellen hin, es sei denn (das habe ich vorhin schon geschrieben), der Arbeitgeber nimmt diese Erhöhungen freiwillig vor (wovon kaum je auszugehen ist).

JesuisSVA:
Die explizite Verneinung, etwas zur Anwendung des Tarifvertrages stünde im Arbeitsvertrag, schließt eine Bezugnahmeklausel aus. Es sei denn, Du wolltest Katinka unterstellen, sie sei zu dumm, ihren Arbeitsvertrag nach "TVÖD" oder "Tarifvertrag" zu durchsuchen. Da es zudem Zehntausende von Arbeitgebern gibt, die die Entgelte ihrer Arbeitnehmer ohne rechtliche Verpflichtung erhöhen, allein schon, um diese zu halten, kann man sich angesichts Deiner letzten Anmerkung sicherlich nunmehr eine hinreichende Meinung zu Deiner "Erfahrung" und Deiner Einschätzung machen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Beaztley am 25.09.2022 17:24 ---, der Arbeitgeber nimmt diese Erhöhungen freiwillig vor (wovon kaum je auszugehen ist).

--- End quote ---
Also meine Gattin bekommt jedes Jahr vom AG eine freiwillige Erhöhung (ohne Tarifvertrag oder Gewerkschaften) und ich kenne viele andere Fälle, aber das ist unmaßgeblich.
Beim TE liegt offensichtlich ebenfalls ein AG vor, der sich immer am TV orientiert, auch ohne vertraglich es zu müssen.

Beaztley:

--- Zitat von: JesuisSVA am 25.09.2022 17:35 ---Die explizite Verneinung, etwas zur Anwendung des Tarifvertrages stünde im Arbeitsvertrag, schließt eine Bezugnahmeklausel aus.

--- End quote ---

Das ist einfach nicht zutreffend und zu kurz gegriffen. Auch wenn das wiederum Spekulation ist - so wie ich schon oben angemerkt habe - kann eine Bezugnahmeklausel alleine aus einer Formulierung resultieren (dabei ist grundsätzlich erstmal egal, ob das im eigtl. Arbeitsvertrag oder in bspw. einem „Zusatz“ vereinbart ist), wonach man „in XY des TV XY eingruppiert“ ist. Natürlich will ich niemanden unterstellen, er/sie würde eine klassische Bezugnahmeklausel nicht erkennen, wie gesagt, kann diese aber auch bereits in einem Verweis auf eine tarifliche Eingruppierung im Einzelfall vorliegen und sich nur auf die Gehaltstabelle beschränken. Vgl. dazu etwa BAG, Urteil vom 9. 6. 2010 - 5 AZR 384/09 (dort stellt die Norm im Arbeitsvertrag zur Vergütung ebenfalls eine eigene Bezugnahmeklausel dar, wenn auch deutlicher, weil ausdrücklich dynamisch; allerdings entspricht es sogar der St. Rspr., dass Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind) Und das könnte ich mir auch durchaus in unserem Fall hier vorstellen, denn es wird wohl kaum nur von einer Eingruppierung in S2 ohne weitere Zusätze die Rede gewesen sein, womit niemand ansonsten etwas anfangen könnte.

Und ja, das hatte ich ja ausdrücklich klargestellt, es ist auch eine freiwillige Leistung denkbar, weil es aber recht strikte Rechtsprechung zu den Klauseln gibt, halte ich ohne genaue Kenntnis der Formulierungen eine solche Bezugnahmeklausel für wahrscheinlich.

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