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Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?

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WasDennNun:
Wenn du nicht weißt, was in deinem Arbeitsvertrag steht, kann man dir hier nicht helfen.
Wenn also keine vertragliche Bindung  zum TV besteht, dann kann es sein, dass dein AG bisher alles was im TV gemacht wurde freiwillig auch gemacht hat.
Daraus leitet sich aber nicht ab, dass er es weiterhin machen muss.

JesuisSVA:

--- Zitat von: Katinka am 25.09.2022 08:29 ---Da bin ich mir aber nicht sicher. Nebenabreden gelten doch auch? Zumal man das auch nachvollziehen kann, denn mein Gehalt stimmt auf den Cent mit dem S2 Tarif überein.

--- End quote ---

Nebenabreden sind solche, die nicht die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnisses betreffen. Die Zahlung des Entgelts ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers.

Beaztley:

--- Zitat von: Katinka am 24.09.2022 09:03 ---Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts. Lediglich in der Stellenanzeige und im verbindlichen Arbeitsangebot, welches ich per Mail erhalten hatte, steht, dass ich nach S2 Vergütet werde.

--- End quote ---

An deiner Stelle würde ich mich in diesem Fall an den Arbeitgeber wenden und um die korrekte Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 NachwG bitten. Dann bist du schon mal schlauer und weißt genau, was in deinem Arbeitsverhältnis Sache ist. Insbesondere sollte daraus auch ersichtlich werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 15 NachwG), ob diese Zahlungen des Arbeitgebers tatsächlich sich nur freiwillig am TV orientieren oder ob (das halte ich für wahrscheinlicher) eine Bezugnahmeklausel vorliegt. Dafür gelten für den Arbeitgeber dann auch ganz klare Fristen, § 5 NachwG.

JesuisSVA:
Es wurde doch explizit verneint, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag steht. Warum sollte vor diesem Hintergrund eine Bezugnahmeklausel wahrscheinlicher sein als keine Bezugnahmeklausel?

Beaztley:

--- Zitat von: JesuisSVA am 25.09.2022 10:25 ---Es wurde doch explizit verneint, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag steht. Warum sollte vor diesem Hintergrund eine Bezugnahmeklausel wahrscheinlicher sein als keine Bezugnahmeklausel?

--- End quote ---

Weil meiner Erfahrung nach Arbeitgeber in den wenigsten Fällen ohne rechtliches Erfordernis mehr zahlen, Bezugnahmeklauseln absolut üblich wären und weil man Arbeitsverträge ändern kann und wir die genauen Formulierungen nicht kennen. Bspw. könnte das „verbindliche Arbeitsangebot“ auch ein dementsprechendes Angebot auf Vertragsänderung dargestellt haben. Das alles ist aber reine Spekulation, die sich durch die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz leicht überprüfen lässt (jedenfalls kennt man dann ganz eindeutig die Rechtsauffassung des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausgestaltung der Entgeltabrede, womit sich viel besser arbeiten lässt). Das macht es insb. auch Arbeitnehmern, die wenig Ahnung von der Materie haben und vielleicht gar nicht verstehen, was tatsächlich alles in ihrem Arbeitsverträgen zu finden ist, leichter.

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